Impfverweigerung ist nicht CC relevant
Die Nicht-Impfung gegen die Blauzungenkrankheit steht in keinerlei Zusammenhang mit Cross Compliance.
BIO AUSTRIA hat auf Anfrage nun vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen diesen Sachverhalt bestätigt bekommen.
Die Impfung bzw. Nicht-Impfung gegen die Blauzungenkrankheit steht in keinerlei Zusammenhang mit Cross Compliance. Einzig die Unterlassung der Meldung an die zuständige Behörde (Amtstierarzt) bei Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (z.B. Blauzungenkrankheit) stellt einen Verstoß gegen die Cross Compliance Vorgaben dar.
Unabhängig davon stellt die Nicht-Impfung eine Verwaltungsübertretung dar, die geahndet werden kann.
Rückfragehinweis:
BIO AUSTRIA
Dr. Elisabeth Pöckl
E elisabeth.poeckl@bio-austria.at