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BIOBAUERN
Verlängerung der bisherigen Fütterungsregelung für MonogastrierIn den vergangenen Monaten herrschte große Unsicherheit, wie es mit der Fütterung der Monogastrier ab Jahresbeginn 2012 weitergeht. In einem Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit wurde mitgeteilt, dass auch nach dem 01.01.2012 an Bio-Schweine und Bio-Geflügel Futtermittel aus konventioneller Landwirtschaft im Ausmaß von maximal 5 % verabreicht werden dürfen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, wie lange diese Verlängerung gelten wird. Voraussichtlich wird Ende März 2012 in Brüssel eine Verordnung erlassen, in der – soweit aus derzeitiger Sicht absehbar ist – eine ausreichende Übergangsfrist für die Anpassung gewährt wird. Bei dieser Verlängerung handelt es sich um die gesetzliche Regelung. Falls Ihr Schweine-, Geflügel- oder Eiervermarkter höhere Anforderungen an die Fütterung stellt, gelten natürlich diese.
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