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Was bei der Bio-Getreidevermarktung zu berücksichtigen ist!

Foto: © BIO AUSTRIA

Bitte beachten! Jene Betriebe, die für die Ernte 2010 einen Vertrag mit der Österreichischen Agentur für Bio Getreide abgeschlossen haben, müssen diesen bei der Lieferung der Ware an einen neuen Abnehmer unbedingt kündigen.

Alle Bauern die heuer einen Vertrag mit der Agentur für Bio-Getreide abgeschlossen haben, wurde eine "Zustimmungserklärung" zur Vertragskündigung geschickt.

Zustimmungserklärung zum Download:

Weiters wird von der LK empfohlen, folgenden Satz zu ergänzen:
"Ich erkläre hiermit meine Vereinbarung mit der Österreichischen Agentur für Bio Getreide GmbH für die Ernte 2010 mit sofortiger Wirkung für aufgelöst, weil die vollständige Bezahlung des garantierten Mindestpreises für die Ernte 2009 nicht erfolgt ist und (innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen) auch nicht zu erwarten ist. Somit ist – auch unter Hinweis auf den Punkt "Sofortige Vertragsauflösung" in den Geschäftsbedingungen – die Vertrauensbasis für eine weitere Geschäftsbeziehung weggefallen.

Rückfragehinweis – Servicetelefon:
BIO AUSTRIA
M 0676/842 214 888



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