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Was darf gefüttert werden? – Der BIO AUSTRIA-Standard

© BIO AUSTRIA

BIO AUSTRIA - Standard sorgt für höchste Sicherheit bei der Herkunft sowie der GVO- und Pestizidfreiheit der Futtermittel. Bei der Fütterung ist unbedingt auf BIO AUSTRIA - zertifiziertes Futter zu achten.

Durch den boomenden Bio-Markt sind in den letzten Jahren die Produktion und Vertriebstrukturen von Bio-Futtermitteln stark gewachsen. Der gesetzliche Mindeststandard bietet teilweise nicht ausreichend Sicherheit im Bezug auf eine Verschleppung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beziehungsweise bei Vermischung mit konventioneller Ware.
Die Gesamtbetriebsumstellung, wie sie bei Mitgliedsbetrieben von BIO AUSTRIA selbstverständlich ist, wird seit 2009 im Futtermittelbereich auch bei Kooperationspartnern verlangt. Das heißt , dass nur mehr in reinen Bio-Mischfutterwerken BIO AUSTRIA - Futter produziert werden darf. Der BIO AUSTRIA - Qualitätsstandard für Ackerfrüchte und Futtermittel hat das Ziel, Transparenz und Sicherheit in den Bio-Futtermittelmarkt zu bringen. Der gesamte Warenfluss zwischen Futterproduzenten, Bio-Landwirten und Handel inklusive der Mengenbewegungen, dem Versorgungsgrad, der Preisgestaltung und Qualitätsüberprüfungen kann somit für alle Beteiligen transparent gestaltet und dargestellt werden

Zulässige Futtermittel für BIO AUSTRIA - Betriebe

Die beste und sicherste Informationsquelle, welche Futtermittel von BIO AUSTRIA - Betrieben eingesetzt werden können, ist der Betriebsmittelkatalog 2009. In diesem Katalog, der Ende Februar 2009 erscheint, sind alle für BIO AUSTRIA - Betriebe zulässige Futtermittel speziell gekennzeichnet.

Einen aktuellen Überblick finden Sie auch im Web:
W mehr lesen... www.infoxgen.com

Downloads:

Fütterung Wiederkäuer zum Download:
Fuetterung_Wiederkaeuer - You do not have sufficient permissions to view this object.

Fütterung Schweine und Geflügel zum Download:
Fuetterung_ Schweine_Gefluegel - You do not have sufficient permissions to view this object.

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick, welche Futtermittel für BIO AUSTRIA - Betriebe zulässig sind.

Betriebseigene Bio-Futtermittel

Zukaufsfuttermittel

Inländische biologische Einzelfuttermittel
Das heißt, Bio- und Umstellungsware (lose) von österreichischen Biobauern und BIO AUSTRIA - zertifizierten Händlern sind für alle BIO AUSTRIA - Betriebe zulässig. Als „BIO AUSTRIA - Qualität“ gekennzeichnete, gesackte beziehungsweise verpackte Einzelfuttermittel können bei allen Landesproduktenhändlern gekauft werden. Bitte beachten Sie, dass der Vermerk „BIO AUSTRIA - Qualität“ auf Lieferscheinen und Rechnungen gegeben ist.

Mischfuttermittel und Konzentrate
Die im neuen Betriebsmittelkatalog 2009 mit dem BIO AUSTRIA - Zeichen markiert sind, sind für BIO AUSTRIA - Betriebe zulässig. BIO AUSTRIA - zertifizierte Mischfuttermittel dürfen nur in reinen Bio-Mischfutterwerken hergestellt werden. Bisher erfüllen folgende Werke die Voraussetzungen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Auer Mühle in Garsten,
  • Dobler Franz in Satteins,
  • Göweil Mühle in Gallneukirchen,
  • Gsellmann Mischfuttererzeugung in Gnas,
  • MEIKA Tierernährung in Großaitingen,
  • Raiffeisenverband Salzburg,
  • Unser Lagerhaus Klagenfurt,
  • Vitakorn Bio-Futtermittel in Pöttelsdorf und
  • Wiesbauer Mühle in Obernberg am Inn.

Bei den anderen mit dem BIO AUSTRIA - Zeichen im Betriebsmittelkatalog 2009 gekennzeichneten Anbietern handelt es sich um Vertriebspartner der genannten Werke.

Mineralfutter-, Ergänzungsfutter- und Silierhilfsmittel
die im neuen Betriebsmittelkatalog 2009 als „BIO AUSTRIA - konform“ gekennzeichnet, sind für alle BIO AUSTRIA - Betriebe zulässig.
Hier hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. Es wurden irrtümlich einige konforme Produkte nicht als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie dazu die Information im Betriebsmittelkatalog:
mehr lesen... Zum Betriebsmittelkatalog

Konventionelle Einzelkomponenten für Schweine und Geflügel

Konventionelle Futtermittel sind bis auf wenige Ausnahmen verboten. Folgende Einzelfuttermittel, die in biologischer Qualität nicht oder nicht ausreichend erhältlich sind, können im Ausmaß von 10 % (befristet bis 31. Dezember 2009) der landwirtschaftlich erzeugten Komponenten in der Ration (bezogen auf die Trockensubstanz) an Schweine und Geflügel verfüttert werden:

  • Bierhefe*
  • Kartoffeleiweiß*
  • Maiskleber* (nur für Hühner)
  • Melasse* (nur als Bindemittel)
  • Zuckerrübenschnitzel*
  • Raps*-, Sonnenblumen-, Lein- und Kürbiskuchen
  • sowie Kräuter- und Gewürzmischungen(*Bestätigung vom Händler über inländische Herkunft oder „Zusicherungserklärung“ zur Einhaltung des Gentechnikverbotes)

Futtermittelimport

mehr lesen... Zum Formular Futtermittelimport

Genehmigt werden Importe von:

  • Futtermittelrohstoffen, die von Biobauern aus dem benachbarten Ausland produziert wurden und die ebenfalls Mitglied bei einem registrierten Verband (Bioland, Demeter, Bio-Suisse, …) sind.
  • Futtermittelrohstoffen von Nicht-Verbandsbauern nur dann, wenn eine entsprechende Rückstandsanalyse gemäß BIO AUSTRIA - Qualitätsstandard vorliegt.
  • Ausländische Misch- und Mineralfuttermittel, die im aktuellen Betriebsmittelkatalog 2009 als BIO AUSTRIA - taugliche Futtermittel (BIO AUSTRIA - Zeichen oder BIO AUSTRIA - konform) gekennzeichnet sind.

Rückfragehinweis:
Berater in den BIO AUSTRIA-Landesbüros
mehr lesen... Zu den BeraterInnen
oder
DI Doris Hofer
BIO AUSTRIA Qualitätssicherung Landwirtschaft
T 0732/65 48 84-262
E doris.hofer@bio-austria.at

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