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BIO AUSTRIA erzielt Einigung zur Umsetzung der Kälber-Gruppenhaltung

Foto: © Rita Newman

Parameter für gesundheits- oder verhaltensbedingte Ausnahmen definiert.

Die EU-Bio-Verordnung untersagt die Kälberhaltung in Einzelboxen, wenn die Tiere älter als eine Woche sind. BIO AUSTRIA bekennt sich zum Prinzip der Kälber-Gruppenhaltung, fordert jedoch seit langem eine praktikable Lösung für immer wieder auftretende Problembereiche wie z.B. bei Besaugen.

Ausnahmen
Im Dezember 2007 hat das Gesundheitsministerium per Erlass klargestellt, dass bei Vorliegen von gesundheits- oder verhaltensbedingten Gründen Ausnahmen von der Kälber-Gruppenhaltung möglich sind. BIO AUSTRIA hat für die Umsetzung dieser Regelung eine Leitlinie erarbeitet und schließlich eine Einigung mit der Landwirtschaftkammer Österreich und der Interessensgemeinschaft der Kontrollstellen erreicht. Das Ergebnis im Wortlaut:

„Das Stallgebäude bzw. -system muss so gestaltet sein, dass die Gruppenhaltung von Kälbern grundsätzlich möglich ist. Im Betriebsmanagement müssen die positiven Einflussfaktoren optimal ausgeschöpft werden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Befriedigung des Saugtriebes (z.B. ausreichend lange Tränkezeiten, richtige Anbringhöhe des Tränkeeimers, …), ausreichende
Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. Vorhandensein von anforderungsgemäßen Heuraufen, reichliche Wasserversorgung, …) usw.

Einzelne Tiere können ausnahmsweise aus der Gruppe genommen werden, wenn („oder“-Kriterien):

  • eine schriftliche Anordnung des Tierarztes vorliegt
  • bei Erkrankung eines Kalbes eine Separierung zur Behandlung nötigt ist. Diese Behandlung ist anforderungsgemäß zu dokumentieren.
  • eine Ansteckung anderer Kälber verhindert werden muss (z.B. bei Durchfall)
  • die Nabelschnur noch nicht abgefallen ist nach Enthornung oder Kastration (max. 14 Tage nach dem Eingriff)
  • der Altersunterschied zwischen den Kälbern mehr als 4 Wochen beträgt
  • eine sinnvolle Gruppenzusammenstellung trotz einzelbetrieblicher Beratung nicht möglich erscheint, beispielsweise wenn durch verschiedene Nutzungsrichtungen, (z.B. Zuchtkälber / Milchmastkälber) eine gemeinsame Haltung auf Grund von verschiedenen Fütterungsvorgaben nicht oder nur erschwert möglich ist
  • wenn Besaugen beim Einzeltier oder in der Gruppe vorliegt

Andere Ausnahmen aus gesundheits- oder verhaltensbedingten Gründen sind mit der Kontrollstelle abzusprechen.

Fortschritt
BIO AUSTRIA sieht in der vorliegenden Leitlinie einen Fortschritt, da die wesentlichen Problembereiche erfasst sind und für die betroffenen Bauern Rechtssicherheit besteht, wenn sie aus den definierten Gründen Tiere aus der Gruppe nehmen. Viele Probleme könnten vermieden werden, wenn die Gruppenhaltung nicht bereits ab der zweiten Lebenswoche verpflichtend wäre. Eine diesbezügliche Änderung ist jedoch nur auf EU-Ebene möglich, BIO AUSTRIA setzt sich daher auch im Rahmen der Bio-Verordnung für eine Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften ein.

Weitere Infos:
BIO AUSTRIA
Mag. Thomas Fertl - Leiter Agrarpolitik
T 01/403 70 50-219
M 0676/842 214 219
E thomas.fertl@bio-austria.at



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