Neue Entscheidungen zu Tierhaltungsfragen in der UK BIO
Neue Regelung bei Kälber-Gruppenhaltung und beim Einsatz von Ersatzkälbern.
In der Unterkommission Bio der österreichischen Lebensmittelcodex-Kommission wurden zwei brennende Fragen im Bereich der Tierhaltung entschieden: Bei Vorliegen von gesundheits- oder verhaltensbedingten Gründen sind Ausnahmen von der Kälber-Gruppenhaltung möglich und der Einsatz von Ersatzkälbern bei Totgeburt und Verendung von Kälbern wurde ebenfalls im Sinne der Biobäuerinnen und Biobauern geregelt. Die Details:
Kälbergruppenhaltung:
- Grundsätzlich ist die EU VO 2092/91 Punkt 8.3.7. einzuhalten: Die Kälberhaltung in Einzelboxen (Einzelbuchten) ist untersagt, wenn die Tiere älter als eine Woche sind.
- Ausnahmen von der Gruppenhaltung sind gesundheits- oder verhaltensbedingt möglich.
- Die Erstentscheidung dafür liegt beim Landwirt. In einem weiteren Schritt soll eine Definition von gesundheits- und verhaltensbedingten Gründen in Zusammenarbeit zwischen BIO AUSTRIA, der LKÖ sowie der IG Kontrollstellen erfolgen, um mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit herzustellen.
Ersatzkälber in Mutterkuhbereich:
- Bei Totgeburt bzw. Verendung von Kälbern (bis zum Alter von sechs Monaten) ist das ersatzweise Nachbesetzen mit Kälbern aus konventioneller Landwirtschaft erlaubt: Bestätigung über die Entsorgung des Tierkörpers muss am Betrieb aufliegen (Tierkörperverwertung TKV).
- Erläuterung: Für die Zucht verwendete Tiere erlangen in Folge Bio-Status. Für die Mast verwendete Tiere erlangen keinesfalls Bio-Status und müssen konventionell vermarktet werden. Änderung zu bisher: Keine Sanktionierung und keine zusätzlichen Kontrollkosten.
Die Ergebnisse werden in Kürze vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend per Erlass kundgetan.
Weitere Informationen:
Leitung BIO AUSTRIA - Agrarpolitik
Mag. Thomas Fertl
T +43(0)1/403 70 50-219
E thomas.fertl@bio-austria.at