Neue Regelung für FuttermitteleinfuhrenAufgrund der aktuellen inländischen Bio-Futtermittelverfügbarkeit, hat der BIO AUSTRIA - Vorstand eine Ausnahme zu den bisherigen BIO AUSTRIA - Richtlinien für die Einfuhr von Futtermitteln (nur Einzelkomponenten) befristet bis zur Ernte 2008 beschlossen.
Vorzulegen sind:
Der Antrag ist mit dem Formblatt „Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr“ und den oben genannten Unterlagen im BIO AUSTRIA – Büro Linz zu stellen. Infoblatt und das Formblatt zur Futtermitteleinfuhr zum Downloaden:
Weiter Informationen:
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