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Bio-Kennzeichnung

Foto: © BIO AUSTRIA

Die Kennzeichnung von Bio-Produkten

Bio-Produkte müssen gemäß EU-Bio-Verordnung 834/2007 und 889/2008 i.d.g.F. sowie der nationalen Leitlinien dazu entsprechend gekennzeichnet werden.
mehr lesen... Zur EU-Bio-Verordnung
mehr lesen... Zum Beratungsblatt

Was auf dem Etikett stehen muss:

1.) Bezeichnung z.B. "Bio-Dinkel".
Der Hinweis "aus biologischer Landwirtschaft" der bisher verpflichtend bei der Sachbezeichnung war, ist nicht mehr notwendig.

2.) In der Zutatenliste am Etikett müssen zusätzlich die einzelnen Bio-Zutaten mit dem Hinweis, z.B.: „aus biologischer Landwirtschaft“ gekennzeichnet werden.

3.) Der Code der Bio-Kontrollstelle muss angeführt sein z.B. AT-BIO-XXX

4.) BIO AUSTRIA-Betriebe können die Mitgliedsnummer getrennt vom Kontrollstellencode aufdrucken z.B. K-2121.

5.) Verpflichtende Verwendung des EU-Bio-Logos ab 1.7.2010
Ab 1.7.2010 muss auf jedem vorverpackten Lenbensmittel mit einem Bio-Anteil von mehr als 95% das EU-Bio-Logo drauf sein. Neben dem EU-Bio-Logo können auch das AMA-Bio-Zeichen und das BIO AUSTRIA-Markenzeichen angeführt werden.

6.) Kennzeichnung der Herkunft
Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel müssen ab 1. Juli 2010 einen Hinweis auf die Herkunft der verarbeiteten Rohstoffe enthalten. Die Angabe erfolgt unmittelbar unter dem EU-Bio-Logo.
Je nach Herkunftsland der Zutaten gibt es folgende Varianten:

  • aus „EU-Landwirtschaft“: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu mind. 98 % aus der EU
  • aus „Nicht–EU-Landwirtschaft“: Die Erzeugnisse oder Rohstoffe werden aus Drittländern importiert.
  • aus „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“: Es werden nicht nur EU-Rohstoffe bei der Produktion eingesetzt.
  • aus „österreichischer Landwirtschaft“: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu mind. 98 % aus Österreich. Diese Kennzeichnungsart kann analog auch für andere Länder verwendet werden. Dabei kann es sich um ein EU-Land oder Drittland handeln, zum Beispiel Kaffee aus Ecuador.

Verpackungsmaterial, das der alten EU-Bio-Verordnung entsprochen hat, darf bis zum 1. Jänner 2012 weiterverwendet werden.

Vorräte von Erzeugnissen, die vor dem 1. Jänner 2009 verordnungskonform produziert, verpackt und gekennzeichnet wurden, können weiterhin mit einem Bezug auf die biologische Produktion in Verkehr gebracht werden, bis die Vorräte aufgebraucht sind.

EU BIO LOGO kombiniert mit BIO AUSTRIA LOGO

BIO AUSTRIA bietet seinen Mitgliedern das EU BIO LOGO kombiniert mit BIO AUSTRIA LOGO zum Download an:
mehr lesen... Zu den Logos (nur für BIO AUSTRIA Mitglieder möglich)

Weitere Informationen finden Sie im Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in Österreich
W mehr lesen... www.infoxgen.com
oder erhalten Sie von den BIO AUSTRIA MitarbeiterInnen.
DI Doris Hofer
Qualitätssicherung Landwirtschaft
T 070/654 884-262

Das EU-Bio-Logo kann in allen grafischen Formaten heruntergeladen werden.
mehr lesen... Zum EU-Bio-Logo

Wenn das BIO AUSTRIA-Markenzeichen verwendet wird, so darf beim EU-Bio-Logo ebenfalls dieser Grünton verwendet werden.

EU-Bio-Logo im BIO AUSTRIA GRÜN

Logo zum Download:

11.02.2011

 

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Um Ihnen Verwendungsvorgaben des EU Bio-Logos zu erleichtern, haben wir das BIO AUSTRIA - Logo mit dem EU-Bio-Logo kombiniert. Wählen Sie die Datei mit Ihrer Kontrollstelle und der zutreffenden Herkunftsbezeichnung:



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