Die heutigen gesetzlichen Grundlagen zur biologischen Landwirtschaft basieren auf den Grundprinzipien, die von den Gründern der biologischen Landwirtschaft festgelegt wurden.
Die Biobauern haben diese Prinzipien in ihren Richtlinien niedergeschrieben. Die Richtlinien für die biologische Wirtschaftsweise wurden in der Folge sowohl national als auch international ständig weiterentwickelt.
In den Anfängen gab es nur Richtlinien für die pflanzliche Produktion. Erst gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wurden auch Richtlinien für den Umgang mit den Tieren in der biologischen Landwirtschaft festgeschrieben.
Mit dem Abschluss des Kontrollvertrages mit einer staatlich autorisierten Kontrollstelle verpflichtet sich der Landwirt, alle Bio-Richtlinien einzuhalten. Der Bio-Betrieb wird mindestens einmal jährlich von der Kontrollstelle auf Einhaltung der Richtlinien kontrolliert.
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In folgenden Rechtsnormen ist die biologische Wirtschaftsweise geregelt
EU-Verordnung 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen 889/2008
Über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der tierischen Erzeugnisse und Lebensmittel.
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www.raumberg-gumpenstein.at
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Bestimmungen aus dem österreichischen Lebensmittelcodex A8, Teilkapitel B
Kapitel A8, Teilkapitel B des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) über landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Folgeprodukte.
In einzelnen Teilbereichen beziehungsweise bis zum Ablauf von einigen Übergangsfristen gelten auch weiterhin Regelungen aus dem Österreichischen Lebensmittelcodex.
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www.bmgfj.gv.at
Vereinseigene Standards von BIO AUSTRIA
BIO AUSTRIA hat über die gesetzlichen Vorgaben hinaus vereinseigene Standards definiert. Diese sind von den Mitgliedern einzuhalten.
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Darüber hinaus müssen die Landwirte noch eine Reihe weiterer Rechtsnormen einhalten
Dies sind zum Beispiel:
Tierschutzgesetz
Das österreichische Tierschutzgesetz aus 2005 und dessen Tierhaltungsverordnungen.
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www.raumberg-gumpenstein.at
Lebensmittelgesetz
Das Lebensmittelgesetz inklusive einschlägiger Verordnungen wie zum Beispiel Lebesmittel-Hygieneverordnung.
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www.recht.lebensministerium.at
Cross Complience
Gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel Vorgaben des Nitrat-Aktionsprogrammes innerhalb der Cross-Compliance-Maßnahmen im Rahmen der GAP-Reform, gültig mit 1. Jänner 2005
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www.ama.at
ÖPUL
Die Auflagen aus dem ÖPUL sind für den Erhalt der Bio-Förderungen einzuhalten.
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www.lebensministerium.at und
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www.ama.at