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Sie befinden sich hier: BIOBAUERN Formulare Formulare für Bauern/Partner

Formulare für Bauern/Partner

Formulare für BIO AUSTRIA-Betriebe:

mehr lesen... 1. Zugang von organischen Düngemitteln
mehr lesen... 2. Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr für Bauern
mehr lesen... 3. Spurenelementdünger
mehr lesen... 4. Düngervereinbarung

Formulare für BIO AUSTRIA-Partner:

mehr lesen... 5. Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr für Händler

Formulare für die Antragstellung bei der Lebensmittelbehörde:

mehr lesen... 6. Formblatt konventioneller Tierzukauf
mehr lesen... 7. Antrag zur Verlängerung der Anbindehaltung von Rindern und
mehr lesen... Antrag zur Genehmigung bei zu kleinen Stall- und Auslaufflächen

Formulare für BIO AUSTRIA-Betriebe:

1. Zugang von organischen Düngemitteln

Bei der Auswahl und Menge von Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Für BIO AUSTRIA-Betriebe kommt neben der Düngeregelung laut EU-Bio-Verordnung und nationalen Vorgaben wie zum Beispiel dem ÖPUL auch die Zukaufsregelung gemäß BIO AUSTRIA-Richtlinie zum Tragen.

Um mögliche Probleme bei der Kontrolle zu vermeiden, übernimmt die Abteilung Qualitätssicherung von BIO AUSTRIA die Berechnung von Düngemittelzukäufen für BIO AUSTRIA-Betriebe und genehmigt diese.
BIO AUSTRIA-Betriebe müssen somit ab 1. Jänner 2009 vor jedem Düngemittelzukauf ein Ansuchen mit dem Formblatt Düngerzukauf an das BIO AUSTRIA - Büro stellen.

Formblatt Zugang_Dünger Bauer als Download:

Die genehmigte Menge an Stickstoff ist je nach Kultur unterschiedlich. Beim Zugang von organischen konv. Düngern ist für Ackerkulturen ein Leguminosenanteil von 20 % Voraussetzung. Als Hilfestellung zur Errechnung der erlaubten Zugangsmenge können Sie die Düngerrechner verwenden.

Zugang von organischen biologischen Dünger:

Dokument zum Download:

Zugang von organischen konventionellen Dünger:

Dokument zum Download:
NjwRechner.xls 25,00 kB

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
BIO AUSTRIA
DI Eva Marthe - Qualitätssicherung Landwirtschaft
T 0732/65 48 84-263
F 0732/65 48 84-35
E eva.marthe@bio-austria.at
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2. Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr für Bauern

Futtermitteleinfuhren sind genehmigungspflichtig, da BIO AUSTRIA-Betriebe grundsätzlich inländische Futtermittel verwenden. Ware von Mitgliedern von Bio-Anbauverbänden ist zu bevorzugen. Vorzulegen sind die Kontroll- und die Verbandszertifikate des ausländischen Verkäufers.
Der Antrag ist mit dem Formblatt "Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr" und den oben genannten Unterlagen im BIO AUSTRIA - Büro Linz zu stellen. Für die Kontrolle sind zusätzlich zur Genehmigung von BIO AUSTRIA die Rechnung und der Lieferschein vorzuweisen.

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3. Spurenelementdünger

Vor einer Spurenelementedüngung im biologischen Obstbau ist der Mangel zu erheben. Mit beiliegendem Dokument ist der Mangel zu dokumentieren. Das Formblatt muss am Betrieb bei der Vor-Ort-Kontrolle vorliegen.

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4. Düngervereinbarung

Wenn ein Betrieb mehr als 170 kg/N aus seinem eigenen Betrieb produziert, dann benötigt er mit einem anderen Betrieb eine Düngervereinbarung.
Diese Vereinbarung zum Düngertausch ist von der zuständigen Kontrollstelle zu genehmigen.

Der Düngerlieferant verpflichtet sich, dem Düngerabnehmer jene Menge an Wirtschaftsdünger zu überlassen, die die laut EU-Verordnung erlaubte Menge von 170 kg N/ha landwirtschaftlichr Nutzfläche und Jahr auf seinem Betrieb übersteigt.

Der Düngerabnehmer verpflichtet sich, mindestens 1 Mal jährlich die übernommene Wirtschaftsdüngermenge auf seinen Flächen auszubringen, wobei die Grenze von 170 kg N/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und Jahr nicht überschritten werden darf.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind genaue Aufzeichnungen über die transferierten Düngermengen, den Transport- und die Ausbringungstermine zu führen.

Das Formular für die Düngervereinbarung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kontrollstelle.
mehr lesen... Zu den Kontrollstellen
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Formulare für BIO AUSTRIA-Partner:

5. Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr für Händler

BIO AUSTRIA-Partner, die Futtermittel vom Ausland einführen, benötigen dazu eine Genehmigung von BIO AUSTRIA.
Importe werden nur genehmigt, wenn die Ware im Inland nicht verfügbar ist.

Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr als Download:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
BIO AUSTRIA
Mag. Franz Waldenberger - Produktmanager Getreide
T 0732/65 48 84-226
E franz.waldenberger@bio-austria.at
oder
BIO AUSTRIA
DI Eva Marthe - Qualitätssicherung Landwirtschaft
T 0732/65 48 84-263
E eva.marthe@bio-austria.at
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Formulare für die Antragstellung bei der Lebensmittelbehörde:

6. Formblatt konventioneller Tierzukauf

In wenigen Ausnahmefällen dürfen Bio-Betriebe konventionelle Tiere zukaufen. Einige dieser Zukäufe sind mit dem Formblatt des Gesundheitsministeriums bei der zuständigen Landes-Lebensmittelbehörde zu beantragen.
Weitere Informationen zum Tierzukauf finden Sie im BIO AUSTRIA-Beratungsblatt:
mehr lesen... Zum Beratungsblatt

Antragsformular für konventionellen Tierzukauf als Download:

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7. Antrag zur Verlängerung der Anbindehaltung von Rindern und Antrag zur Genehmigung bei zu kleinen Stall- und Auslaufflächen

Viele Bio-Betriebe haben Ausnahmegenehmigungen in der Tierhaltung nach der EU-Bio-Verordnung für alte Stallungen, die Ende 2010 auslaufen.
Die Bio-Kontrollstellen konnten Ausnahmegenehmigungen für folgende Bereiche vergeben:

  • Anbindehaltung für Rinder
  • zu kleine Stall- und Auslaufflächen sowie fehlender Weidezugang
  • Zugang zu Wasser für Wassergeflügel
  • Ausnahmen für alte Geflügelställe und Geflügelauslau

Wenn Sie im Jahr 2010 die für die Bio-VO notwendigen Umbauten bzw. Anpassungen nicht mehr machen, können Sie bei der Lebensmittelbehörde eine Verlängerung der Ausnahmen bis längstens Ende 2013 beantragen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Anpassungsmaßnahmen abgeschlossen sein, wenn Sie danach weiterhin Ihren Betrieb biologisch bewirtschaften wollen.

Wie erfolgt die Verlängerung der Ausnahmen?

  1. Wenn Sie die Ausnahmen verlängern wollen, geben Sie dies bei der heurigen Bio-Kontrolle bekannt.
  2. Sie beantragen im Laufe des Jahres 2010 die Verlängerung bei Ihrer Lebensmittelbehörde – Adresse siehe weiter unten – mit den zur Verfügung gestellten Formularen. Die Formulare dafür erhalten Sie bei Ihrer Bio-Kontrollstelle, bei Ihrem BIO AUSTRIA-Landesverband oder hier. Weiters legen Sie den Anträgen einen Plan bei, in dem Sie die Anpassungsmaßnahmen, die Sie bis Ende 2013 machen wollen, beschreiben und den zeitlichen Ablauf erörtern. Bei Ausnahmeanträgen für Anbindehaltung muss kein Plan vorgelegt werden.
  3. Wird Ihr Antrag von der Lebensmittelbehörde genehmigt, dann finden in den betroffenen Jahren zwei Bio-Kontrollen auf Ihrem Betrieb statt. Die zweite Bio-Kontrolle wird voraus-sichtlich ca. € 120,–/Jahr zusätzlich kosten.

Vorgehensweise bei der Anbindehaltung von Rindern
Verlängerung bis Ende 2013.
Sie können bis längstens Ende 2013 Ihre Rinder anbinden, dazu beantragen Sie die Verlängerung bei Ihrer Lebensmittelbehörde mit dem Formular „Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung der Genehmigung der Anbindehaltung von Rindern“. Danach müssen Sie Ihre Rinder im Laufstall halten, außer Sie erfüllen die Kriterien für die Kleinbetriebsregelung.

Kleinbetriebsregelung – unbefristet
Falls Sie höchstens 35 Rinder GVE (Jahresdurchschnittsbestand) auf Ihrem Betrieb halten,
können Sie diese unbefristet anbinden, wenn:

  • mindestens 24 TGI-Punkte erreicht werden
  • Weidegang angeboten wird, wann immer der Bodenzustand und die Witterungsbedin-gungen dies gestatten. Wenn keine oder zu wenig stallnahe weidefähige Flächen vorhanden sind, mit den Tieren gefährliche Verkehrswege zu überqueren und die Weideflächen schwer zu erreichen sind, ist eine Ausnahme aus der Weideverpflichtung möglich. In solchen Fällen ist Auslauf anzubieten, BIO AUSTRIA-Betriebe an mindestens 180 Tagen im Jahr.
  • außerhalb der Weideperiode mindestens zweimal pro Woche Auslauf möglich ist.

Bei Inanspruchnahme der Kleinbetriebsregelung teilen Sie das Ihrer Bio-Kontrollstelle mit, ein Antrag an die Lebensmittelbehörde ist dafür nicht notwendig.

Ausnahme zur Weideverpflichtung
Auch diese Ausnahme kann bis maximal Ende 2013 verlängert werden, dafür brauchen Sie jedoch keinen Antrag bei der Lebensmittelbehörde stellen. Das Gesundheitsministerium hat diese Ausnahme über einen generellen Erlass geregelt.

Adressen der Behörden in den Bundesländern:
Burgenland
Amt der Bgld. Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
T 057/600-2693
F 057/600-2533

Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 12 S - Lebensmittelaufsicht
Kirchengasse 43
9020 Klagenfurt
T 050/536-31241
F 050/536-31240

Niederösterreich
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
T 02742/9005-12689
F 02742/9005-15260
E walter.mittendorfer@noel.gv.at

Oberösterreich
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen
4021 Linz
Bahnhofplatz 1
T 0732/7720-14260
F 0732/7720-214259

Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Landesveterinärdirektion
Fanny von Lehnertstr. 1
5010 Salzburg
T 0662/8042-3634
F 0662/8042-3886

Steiermark
Amt der Stmk. Landesregierung
Fachabteilung 8B – Lebensmittelaufsicht Ref.IV
Friedrichgasse 9
8010 Graz
T 0316/877-2822
F 0316/877-5589

Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Landw. Schulwesen/Jagd & Fischerei
Heiliggeiststraße 7-9
6020 Innsbruck
T 0512/508-2545

M landw.schulwesen@tirol.gv.at

Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung IVb Gesundheit und Sport
Landhaus
6901 Bregenz
T 055274/511
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