7. Antrag zur Verlängerung der Anbindehaltung von Rindern und Antrag zur Genehmigung bei zu kleinen Stall- und Auslaufflächen
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Antrag zur Verlängerung der Anbindehaltung von Rindern
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Antrag zur Genehmigung bei zu kleinen Stall- und Auslaufflächen
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Viele Bio-Betriebe haben Ausnahmegenehmigungen in der Tierhaltung nach der EU-Bio-Verordnung für alte Stallungen, die Ende 2010 auslaufen.
Die Bio-Kontrollstellen konnten Ausnahmegenehmigungen für folgende Bereiche vergeben:
- Anbindehaltung für Rinder
- zu kleine Stall- und Auslaufflächen sowie fehlender Weidezugang
- Zugang zu Wasser für Wassergeflügel
- Ausnahmen für alte Geflügelställe und Geflügelauslau
Wenn Sie im Jahr 2010 die für die Bio-VO notwendigen Umbauten bzw. Anpassungen nicht mehr machen, können Sie bei der Lebensmittelbehörde eine Verlängerung der Ausnahmen bis längstens Ende 2013 beantragen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Anpassungsmaßnahmen abgeschlossen sein, wenn Sie danach weiterhin Ihren Betrieb biologisch bewirtschaften wollen.
Wie erfolgt die Verlängerung der Ausnahmen?
- Wenn Sie die Ausnahmen verlängern wollen, geben Sie dies bei der heurigen Bio-Kontrolle bekannt.
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Sie beantragen im Laufe des Jahres 2010 die Verlängerung bei Ihrer Lebensmittelbehörde – Adresse siehe weiter unten – mit den zur Verfügung gestellten Formularen.
Die Formulare dafür erhalten Sie bei Ihrer Bio-Kontrollstelle, bei Ihrem BIO AUSTRIA-Landesverband oder hier.
Weiters legen Sie den Anträgen einen Plan bei, in dem Sie die Anpassungsmaßnahmen, die Sie bis Ende 2013 machen wollen, beschreiben und den zeitlichen Ablauf erörtern. Bei Ausnahmeanträgen für Anbindehaltung muss kein Plan vorgelegt werden.
- Wird Ihr Antrag von der Lebensmittelbehörde genehmigt, dann finden in den betroffenen Jahren zwei Bio-Kontrollen auf Ihrem Betrieb statt. Die zweite Bio-Kontrolle wird voraus-sichtlich ca. € 120,–/Jahr zusätzlich kosten.
Vorgehensweise bei der Anbindehaltung von Rindern
Verlängerung bis Ende 2013.
Sie können bis längstens Ende 2013 Ihre Rinder anbinden, dazu beantragen Sie die Verlängerung bei Ihrer Lebensmittelbehörde mit dem Formular „Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung der Genehmigung der Anbindehaltung von Rindern“. Danach müssen Sie Ihre Rinder im Laufstall halten, außer Sie erfüllen die Kriterien für die Kleinbetriebsregelung.
Kleinbetriebsregelung – unbefristet
Falls Sie höchstens 35 Rinder GVE (Jahresdurchschnittsbestand) auf Ihrem Betrieb halten,
können Sie diese unbefristet anbinden, wenn:
- mindestens 24 TGI-Punkte erreicht werden
- Weidegang angeboten wird, wann immer der Bodenzustand und die Witterungsbedin-gungen dies gestatten. Wenn keine oder zu wenig stallnahe weidefähige Flächen vorhanden sind, mit den Tieren gefährliche Verkehrswege zu überqueren und die Weideflächen schwer zu erreichen sind, ist eine Ausnahme aus der Weideverpflichtung möglich. In solchen Fällen ist Auslauf anzubieten, BIO AUSTRIA-Betriebe an mindestens 180 Tagen im Jahr.
- außerhalb der Weideperiode mindestens zweimal pro Woche Auslauf möglich ist.
Bei Inanspruchnahme der Kleinbetriebsregelung teilen Sie das Ihrer Bio-Kontrollstelle mit, ein Antrag an die Lebensmittelbehörde ist dafür nicht notwendig.
Ausnahme zur Weideverpflichtung
Auch diese Ausnahme kann bis maximal Ende 2013 verlängert werden, dafür brauchen Sie jedoch keinen Antrag bei der Lebensmittelbehörde stellen. Das Gesundheitsministerium hat diese Ausnahme über einen generellen Erlass geregelt.
Adressen der Behörden in den Bundesländern:
Burgenland
Amt der Bgld. Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
T 057/600-2693
F 057/600-2533
Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 12 S - Lebensmittelaufsicht
Kirchengasse 43
9020 Klagenfurt
T 050/536-31241
F 050/536-31240
Niederösterreich
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
T 02742/9005-12689
F 02742/9005-15260
E
walter.mittendorfer@noel.gv.at
Oberösterreich
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen
4021 Linz
Bahnhofplatz 1
T 0732/7720-14260
F 0732/7720-214259
Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Landesveterinärdirektion
Fanny von Lehnertstr. 1
5010 Salzburg
T 0662/8042-3634
F 0662/8042-3886
Steiermark
Amt der Stmk. Landesregierung
Fachabteilung 8B – Lebensmittelaufsicht Ref.IV
Friedrichgasse 9
8010 Graz
T 0316/877-2822
F 0316/877-5589
Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Landw. Schulwesen/Jagd & Fischerei
Heiliggeiststraße 7-9
6020 Innsbruck
T 0512/508-2545
M landw.schulwesen@tirol.gv.at
Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung IVb Gesundheit und Sport
Landhaus
6901 Bregenz
T 055274/511
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