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Delegierte beschlossen Richtlinien

Foto: © BIO AUSTRIA

BIO AUSTRIA-Bäuerinnen und Bauern aus ganz Österreich beschlossen bei der Herbstdelegiertenversammlung Ende November in St. Pölten Richtlinien, die mit Jahresbeginn 2011 gültig werden.

BIO AUSTRIA-Richtlinie Punkt 2.3.3: Wirkstoffliste für den Pflanzenschutz um Ethylen erweitert
Ethylen, das seit 2008 im biologischen Landbau zur Keimverhinderung bei Kartoffeln und Zwiebeln eingesetzt werden kann, darf jetzt auch in BIO AUSTRIA-Betrieben verwendet werden.

BIO AUSTRIA-Richtlinie Punkt 2.2.1: Verbot von CMS-Hybriden im Gemüsebau
Der Einsatz von CMS-(cytoplasmatische männliche Sterilität) Hybriden, die aus Protoplasten- oder Cytoplastenfusion hervorgegangen sind, ist im Gemüsebau nicht zulässig.
CMS-Hybriden werden vor allem bei den Kohlgewächsen und bei Chicoree angeboten.
Der Ausstieg soll schrittweise erfolgen:

  • 2011 dürfen CMS-Hybride nicht mehr gekauft werden, vorhandene Restbestände dürfen noch eingesetzt werden
  • 2012 werden CMS-Hybride nicht mehr ausgesät.

Rückfragehinweis:
BIO AUSTRIA – Büro Linz
DI Doris Hofer
Edoris.hofer@bio-austria.at



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