03.08.2009
Klare Auslegungen der EU-Bio-VO
Ein neuer Rechtstext birgt viele Auslegungsmöglichkeiten in sich. Eine Arbeitsgruppe hat daher an der Klarstellung vieler Fragen gearbeitet.
EU-Bio-Verordnung
Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten. In der Basisverordnung 834/2007 sind die Ziele, Grundsätze und Grundregeln des biologischen Landbaus enthalten. Ergänzt wird diese Verordnung durch die Durchführungsbestimmungen 889/2008. Beide Verordnungen sind am 1.1.2009 gültig geworden.
Die Verordnung 834/07 und ihre Durchführungsbestimmungen finden Sie auf der Homepage des Bio-Institutes Raumberg-Gumpenstein 03.08.2009
Klare Auslegungen der EU-Bio-VOEin neuer Rechtstext birgt viele Auslegungsmöglichkeiten in sich. Eine Arbeitsgruppe hat daher an der Klarstellung vieler Fragen gearbeitet. 12.03.2009
Bericht zur neuen EU-Bio-VerordnungDieser Bericht, der von der IFOAM-EU-Gruppe erstellt wurde, versucht die neue Verordnung mit ihren Änderungen und noch anstehenden Herausforderungen zu bewerten. |