EU-Bio-Verordnung
Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten. In der Basisverordnung 834/2007 sind die Ziele, Grundsätze und Grundregeln des biologischen Landbaus enthalten. Ergänzt wird diese Verordnung durch die Durchführungsbestimmungen 889/2008. Beide Verordnungen sind am 1.1.2009 gültig geworden.
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