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Lebensmittelbuch Kapitel A8

© piexelio.de/H. Radermacher

1983 ergingen die ersten Erlässe des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz zur biologischen Landwirtschaft. 1989 wurden diese Erlässe in das Österreichische Lebensmittelbuch als Kapitel A 8 aufgenommen. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist die EU-Bio-Verordnung für Österreichs Biobauern gültiges Recht.
Einige Bereiche sind in der EU-Bio-Verordnung noch nicht geregelt. Wenn es Vorgaben auf nationaler Ebene gibt, sind diese im Lebensmittelbuch Kapitel A8 zu finden.
Hier finden Sie Regelungen zur Bio-Kaninchenhaltung, zur Bio-Weinverarbeitung, Bio-Gemeinschaftsverpflegung, Haltung von Bio-Gatterwild, zur Produktion von Bio-Kosemetik und zur Erzeugung von Bio-Heimtierfuttermitteln.
W mehr lesen... www.bmgfj.gv.at

BIO AUSTRIA hat Beschlüsse der Codex-Unterkommission in sein Richtlinienheft ein.

06.10.2010

 

Leitlinie Bio-Heimtierfuttermittel

Am 31.08.2010 hat das Bundesministerium für Gesundheit Verarbeitungsrichtlinien für die Erzeugung von sogenannten "Heimtierfuttermitteln" erlassen.



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