Online-Abstimmung über neues EU-Bio-LogoBis Ende Jänner können alle Interessierten über das neue EU-Bio-Logo abstimmen. Einzige Voraussetzung ist ein Zugang zum Internet.
Unter
Die neue EU-Bio-Verordnung schreibt vor, dass ab 1. 7. 2010 auf allen in der EU produzierten und vorverpackten Bio-Produkten, neben der Codenummer der Kontrollstelle und dem Ort der Erzeugung, das Gemeinschafts-Logo abgebildet wird (für älteres Verpackungsmaterial gelten Übergansfristen). Da das alte EU-Bio-Logo unisono als untauglich empfunden wurde, soll ein neues gefunden werden. Die drei zur Abstimmung vorgelegten Logos hat die EU-Kommission aus über 3.400 Einsendungen im Rahmen eines Wettbewerbes nach - für uns nicht transparenten - Kriterien ausgewählt. Für BIO AUSTRIA ist keines der drei Logos überzeugend. Angesichts der Tatsache, dass es nicht mehr möglich ist, weitere Logos einzubringen und das Online-Abstimmungsergebnis alleine entscheidend sein wird, unterstützt BIO AUSTRIA das erste (linke) Logo („Sternenblatt"). Dieses ist am ehesten in der Lage zu symbolisieren wofür das EU-Logo laut Bio-Verordnung steht, nämlich die Einhaltung der Mindestanforderung an die biologische Landwirtschaft- und Lebensmittelproduktion gemäß EU-Bio-Verordnung. Das zweite (mittlere) Logo erscheint zu abstrakt und das dritte (rechte) zu komplex, um auf kleinen Verpackungen sinnvoll abgebildet werden zu können.
Nützen Sie die Möglichkeit mitzubestimmen:
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