- Grundsätzlich müssen alle landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen (d.h. von bio-zertifizierten Betrieben, aktuelles Bio-Zertifikat, korrekte Bio-Kennzeichnung am Produkt und auf Rechnung/Lieferschein).
- Ein Grundsatz in der Verarbeitung von Bio-Produkten ist der weitgehende Verzicht auf Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, sofern diese für die Herstellung des Bio-Produktes nicht unbedingt benötigt werden.
Erlaubte Zutaten
In der EU-Bioverordnung sind alle erlaubten Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft vollständig aufgelistet. Dazu zählen z.B. Kakaobutter, Stachelbeeren und Muskatnuss.
Zusätzlich gibt diese Verordnung eine kleine Liste von Zutaten nicht landwirtschaftlichen Ursprungs an, die ebenfalls verwendet werden dürfen.
Dazu gehören beispielsweise Pektin als Geliermittel oder Guakernmehl als Verdickungsmittel.
Verbotene Zutaten
Geschmacksverstärker oder synthetische Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden.
Bio-Warenkunde-Zusatzstoffe in Lebensmittel als Dokument zum Download: