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Sie befinden sich hier: KONSUMENTEN Was ist Bio? Bio sicher erkennen Bio-Lebensmittel sicher erkennen

Bio-Lebensmittel sicher erkennen

Foto: © BIO AUSTRIA

Wo „Bio“ drauf steht, muss auch „Bio“ drinnen sein. Dafür sorgt eine klare gesetzliche Regelung.

Inhalt:
mehr lesen... Definierte Richtlinien
mehr lesen... EU-Bio-Logo auf Bio-Produkte
mehr lesen... Die Kontrollstellencodes
mehr lesen... Achten Sie auf diese Bio-Kennzeichnung – der Bio-Hinweis
mehr lesen... Das Bio-Erkennungszeichen
mehr lesen... Was tun bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln?
mehr lesen... Achtung Bio-Schwindel!

Definierte Richtlinien
Ein bisschen „Bio“ gibt es nicht!
Biologische Lebensmittel werden nach gesetzlich genau mehr lesen... definierten Richtlinien erzeugt und nach klaren Regeln gekennzeichnet. Wer diese Kennzeichnungen kennt, kann jedes Produkt im Handel leicht als echtes Bio-Lebensmittel oder Pseudo-Bio-Produkt identifizieren. Denn: Jedes echte Bio-Produkt muss zumindest am „Bio-Hinweis“ und an der „Bio-Kontrollstelle“ erkennbar sein.
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EU-Bio-Logo auf Bio-Produkte
Seit 1. Juli 2010, muss auf Bio-Produkten das neue EU-Bio-Logo verwendet werden.
Das EU-Bio-Zeichen garantiert Bio-Qualität von Lebensmitteln, die nach den Richtlinien der EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 hergestellt werden.

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Die Kontrollstellencodes – zB AT-BIO-401
AT = Österreich
BIO = biologisch
3 = Ländercode Niederösterreich
4 = Ländercode Oberösterreich
5 = Ländercode Salzburg
7 = Ländercode Tirol
9 = Ländercode Wien
01 = Nummer der Kontrollstelle in dem jeweiligen Bundesland

  • Austria Bio Garantie GmbH – AT-BIO-301
  • BIOS - Biokontrollservice Österreich – AT-BIO-401
  • LACON GmbH – AT-BIO-402
  • Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH – AT-BIO-501
  • Kontrollservice BIKO Tirol – AT-BIO-701
  • SGS Austria Controll-Co. GesmbH – AT-BIO-902

Foto: © BIO AUSTRIA

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Achten Sie auf diese Bio-Kennzeichnung – der Bio-Hinweis:
Seit 1. Jänner 2009 sind folgende Formulierungen bei der Sachbezeichnung auf dem Etikett eines Bio-Produkts nicht mehr verpflichtend sondern nur noch empfohlen:

  • "aus biologischem (oder ökologischem) Anbau“
  • "aus kontrolliert biologischem Anbau" (kbA)
  • "aus biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft“
  • "aus biologischem (oder ökologischem) Landbau“

Ein Hinweis auf "Bio" ist ausreichend (zB. Bio-Dinkel). Die biologischen Zutaten in der Zutatenliste müssen jedoch weiterhin einzeln als solche gekennzeichnet werden.
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Das Bio-Erkennungszeichen
Zur schnelleren Erkennbarkeit werden überdies viele Produkte deutlich sichtbar mit eigenen mehr lesen... Bio-Erkennungszeichen gekennzeichnet.
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Was tun bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln?
Bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln, wie sie etwa auf Bauernmärkten angeboten werden, fragen Sie am besten den Anbieter nach seiner Bio-Kontrollnummer oder lassen Sie sich das Zertifikat seiner Bio-Kontrollstelle zeigen.
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Achtung Bio-Schwindel!
Vorsicht bei Bezeichnungen wie "aus naturnahem Anbau" oder "aus umweltgerechter Landwirtschaft" oder "aus kontrolliertem Anbau" - diese haben mit „Bio“ nichts zu tun.
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