Bio-Richtlinien garantieren Bio-Qualität
Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Verordnung und erfüllen darüber hinaus noch häufig weit strengere Verbandsrichtlinien.
Bio-Landbau ist Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Gesunde und naturbelassene Produkte erzeugen, das war von jeher das Ziel von Biobauern und Bio-Produzenten. Doch "ungespritzt" macht aus einer Karotte oder aus einem Apfel nicht automatisch ein Bio-Produkt. Nur solche Lebensmittel dürfen sich "Bio" nennen, die nach genau fest gesetzten Richtlinien hergestellt werden.
EU-Verordnung gilt europaweit
Der Begriff „Bio“ ist durch die EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 gesetzlich geschützt. Diese Verordnungen regeln die Richtlinien des Bio-Landbaus. Der Bio-Landbau wird seit 1992 EU-weit gesetzlich geregelt und die Verordnungen werden seither ständig überarbeitet und ergänzt. Die EU-BIO-Verordnung ist für alle Mitgliedsländer bindend und regelt Pflanzenbau, Tierhaltung, Verarbeitung, Handel und die Kennzeichnung für Bio-Lebensmittel.
Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Verordnung und erfüllen darüber hinaus noch häufig weit strengere Verbandsrichtlinien (zB von BIO AUSTRIA). Dies stellt sicher, dass KonsumentInnen Bio-Lebensmittel „sicher“ genießen können.
EU-Bio-Standard auch für Importware
Bio-Produkte aus Nicht-EU-Staaten, die auf den EU-Markt kommen, müssen ebenfalls den EU-Standards entsprechen.
Bio-Kontrollstellen geben zusätzliche Sicherheit
Jeder, der Bio-Lebensmittel erzeugt, verarbeitet und importiert, muss einen Vertrag mit einer Bio-Kontrollfirma abschließen. Diese
Kontrollen
sind auf die jeweilige Betriebsart und Produktgruppe abgestimmt und geben so Bio-KonsumentInnen die größtmögliche Sicherheit .