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Fütterung der Bio-Tiere ab 1.1.2008

Foto: © Ökolandbau.de

Ab 1.1.2008 verringert sich der Anteil konventioneller Futtermittel laut EU-VO 2092/91 (EU-Bio-VO). Für die Fütterung der Bio-Tiere bringt das einige Änderungen mit sich:

Raufutterverzehrer – 100 % Bio-Futter
Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde werden auf Bio-Betrieben ab 1. Jänner 2008 in ganz Europa ausschließlich mit Bio-Futtermitteln gefüttert. Der bisher erlaubte Anteil von 5 % konventionellen Futtermitteln ist dann nicht mehr möglich. Auch die konventionellen Trockenschnitte, Melasse und Kleie sind bei den Wiederkäuern nicht mehr erlaubt.
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend als zuständige Behörde für den Bio-Landbau in Österreich, hat am 21.12.2007 einen Erlass herausgegeben, der besagt, dass Bio-Fertigfuttermittelmischungen für Raufutterverzehrer, die den Anforderungen einer 100 % Fütterung nicht entsprechen und vor dem 31.12.2007 hergestellt wurden, ohne Sanktionierung verfüttert werden können bis sie verbraucht sind.

Regelung für Futter von Umstellungsflächen im ersten Jahr
Damit der Aufwuchs von Futterflächen, die auf Bio-Betrieben neu in die Bewirtschaftung genommen werden und daher noch den Status konventionell haben, verfüttert werden darf, wurde in der EU-Bio-Verordnung eine Ergänzung beschlossen. Demnach dürfen im Durchschnitt bis zu 20 % der Gesamtfuttermenge (Trockenmasse) von eigenen Grünlandflächen oder mehrjährigen Ackerfutterflächen stammen, die im ersten Umstellungsjahr sind. Das bedeutet konkret: Wer in diesem Winter eine neue – konventionelle – Grünlandfläche zugepachtet oder zugekauft hat, darf diese 2008 beweiden lassen oder als Heu und Silage nutzen.
Futtermittel, die von Flächen stammen, die bereits im zweiten Umstellungsjahr sind, gelten als Umstellungsware. Sie dürfen bis zum 31.12.2008 bis zu 80 % (von eigenen Flächen) bzw. bis zu 50 % (bei Zukauf) eingesetzt werden. Danach ist die Beimischung von Umstellungsfuttermitteln wieder auf 60 % (eigene Flächen) bzw. 30 % (Zukauf) beschränkt.

Schweine und Geflügel – 90 % Bio-Futter:
Auch für diese Tierarten wird der konventionelle Anteil gesenkt: von bisher 15 % auf 10 %. In der Jahresration 2008 dürfen maximal 10 % konventionelle Komponenten enthalten sein. Der maximale konventionelle Anteil in der Tagesration bleibt mit 25 % gleich.

BIO AUSTRIA Projektvorschriften für Schweine
Verfüttert werden dürfen folgende konventionelle Einzelkomponenten im Ausmaß von maximal 10 % berechnet auf die Gesamtration und die Trockensubstanz:

  • Trockenschnitte
  • Kartoffeleiweiß
  • Melasse
  • Ölkuchen
  • Bierhefe

BIO AUSTRIA Projektvorschriften für Geflügel
Den Tieren dürfen folgende konventionelle Einzelkomponenten im Ausmaß von maximal 10 % der landwirtschaftlich erzeugten Komponenten in der Ration (bezogen auf die Trockensubtanz) verabreicht werden.

  • Trockenschnitte
  • Kartoffeleiweiß
  • Melasse
  • Ölkuchen
  • Maiskleber
  • Bierhefe

Weitere Informationen:
DI Christa Größ
Leitung BIO AUSTRIA Landwirtschaft
T 0732/654 884-250
E christa.groess@bio-austria.at