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Neue Regelung für Futtermitteleinfuhren
Aufgrund der aktuellen inländischen Bio-Futtermittelverfügbarkeit, hat der BIO AUSTRIA - Vorstand eine Ausnahme zu den bisherigen BIO AUSTRIA - Richtlinien für die Einfuhr von Futtermitteln (nur Einzelkomponenten) befristet bis zur Ernte 2008 beschlossen.
- BIO AUSTRIA Mitglieder und Einkaufsgemeinschaften von Bio-Bauern können Bio-Futtermittel aus angrenzenden Nachbarstaaten einführen.
- Ware von Mitgliedern von Bio-Anbauverbänden ist zu bevorzugen.
Vorzulegen sind:
- ein gültiges Bio-Kontrollzertifikat des ausländischen Verkäufers sowie
- die Warenbegleitpapiere (Lieferschein, Rechnung).
Der Antrag ist mit dem Formblatt „Antrag auf Genehmigung einer Futtermitteleinfuhr“ und den oben genannten Unterlagen im BIO AUSTRIA – Büro Linz zu stellen.
Infoblatt und das Formblatt zur Futtermitteleinfuhr zum Downloaden:
Weiter Informationen:
BIO AUSTRIA – Büro Linz
Christa Größ
Ellbognerstrasse 60
4020 Linz
T +43(0)732/654 884-250
F +43(0)732/654 884-140
M +43(0)676/842 214 250
E christa.groess@bio-austria.at
Downloads
- EinfuhrRiLi2BRev.04 (81,57 kB)
- FuMi_ImportB2B_2007_2Rev (103,21 kB)






