Gesetze und Richtlinien für Bio-Betriebe
Die Werte und das Wissen der Gründer des kontrolliert biologischen Landbaus konnten dauerhaften Bestand erlangen, indem sie in klare Richtlinien zusammengefasst wurden.
Daraus resultieren die Richtlinien für den biologischen Landbau.
Österreich war das erste Land weltweit, das staatliche Richtlinien für die biologische Landwirtschaft festgelegt hat.
EU-Bio-Verordnung
Seit 1995 ist die EU-Bio-Verordnung das grundlegende Regelwerk für die Bio-Betriebe in Österreich. Diese Richtlinien sind von allen Bio-Betrieben europaweit einzuhalten.
EU-Bio-Verordnung
Österreichischen Lebensmittelbuch
Bereiche, die in der EU-Bio-Verordnung noch nicht geregelt sind, sind im Österreichischen Lebensmittelbuch geregelt.
Österreichischen Lebensmittelbuch
BIO AUSTRIA-Produktionsrichtlinien
Bio-Verbände, wie beispielsweise BIO AUSTRIA, können darüber hinaus vereinseigene Standards für ihre Mitgliedsbetriebe festlegen:
BIO AUSTRIA-Produktionsrichtlinien
Tierschutzgesetz
Neben den Bio-Gesetzen und den Bio-Verbandsrichtlinien gibt es noch zahlreiche andere Gesetze und Auflagen, die Bio-Betriebe einhalten müssen. Die Bio-Tierhaltung ist in Österreich zum Beispiel in den Bio-Richtlinien und im Tierschutzgesetz geregelt.
Tierschutzgesetz
Häufige Richtlinienfragen und Antworten
Antworten auf häufige Richtlinienfragen finden Sie auch auf dieser Seite.
Häufige Richtlinienfragen und Antworten
Betriebsmittelkatalog
Ein wichtiges Nachschlagewerk für Bio-Betriebe und Bio-Verarbeiter ist der Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft.
Betriebsmittelkatalog
Beispiele für Vorgaben von Vermarktungspartnern
- BIO AUSTRIA-Projekte, Agentur-Standard, …
Beispiel für Privatrechtliche Standards
- BIO AUSTRIA-Poduktionsrichtlinien
Förderungsrichtlinien
- ÖPUL 2007
Gesetzliche Grundlagen für Bio-Betriebe
- Bio-Verordnung und Österr.Lebensmittelbuch Kapitel A8
Allgemeine gesetzliche Bestimmungen
- Cross Compliance, Tierschutzgesetz



