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EU-Bio-Verordnung

Foto: © BIO AUSTRIA

Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten.
Die EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 sind für Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichtend einzuhalten.

In der Basisverordnung 834/2007 sind die Ziele, Grundsätze und Grundregeln des biologischen Landbaus enthalten. Ergänzt wird diese Verordnung durch die Durchführungsbestimmungen 889/2008. Beide Verordnungen sind am 1.1.2009 gültig geworden.

Die Verordnung 834/07 und ihre Durchführungsbestimmungen finden Sie auf der Homepage des Bio-Institutes Raumberg-Gumpenstein
mehr lesen... Zum Bio-Institut Raumberg-Gumpenstein

03.08.2009

 

Klare Auslegungen der EU-Bio-VO

Ein neuer Rechtstext birgt viele Auslegungsmöglichkeiten in sich. Eine Arbeitsgruppe hat daher an der Klarstellung vieler Fragen gearbeitet.

12.03.2009

 

Bericht zur neuen EU-Bio-Verordnung

Dieser Bericht, der von der IFOAM-EU-Gruppe erstellt wurde, versucht die neue Verordnung mit ihren Änderungen und noch anstehenden Herausforderungen zu bewerten.