06.10.2010
Leitlinie Bio-Heimtierfuttermittel
Am 31.08.2010 hat das Bundesministerium für Gesundheit Verarbeitungsrichtlinien für die Erzeugung von sogenannten "Heimtierfuttermitteln" erlassen.
1983 ergingen die ersten Erlässe des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz zur biologischen Landwirtschaft. 1989 wurden diese Erlässe in das Österreichische Lebensmittelbuch als Kapitel A 8 aufgenommen. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist die EU-Bio-Verordnung für Österreichs Biobauern gültiges Recht.
Einige Bereiche sind in der EU-Bio-Verordnung noch nicht geregelt. Wenn es Vorgaben auf nationaler Ebene gibt, sind diese im Lebensmittelbuch Kapitel A8 zu finden.
Hier finden Sie Regelungen zur Bio-Kaninchenhaltung, zur Bio-Weinverarbeitung, Bio-Gemeinschaftsverpflegung, Haltung von Bio-Gatterwild, zur Produktion von Bio-Kosemetik und zur Erzeugung von Bio-Heimtierfuttermitteln.
W
www.bmgfj.gv.at
BIO AUSTRIA hat Beschlüsse der Codex-Unterkommission in sein Richtlinienheft ein.
06.10.2010
Am 31.08.2010 hat das Bundesministerium für Gesundheit Verarbeitungsrichtlinien für die Erzeugung von sogenannten "Heimtierfuttermitteln" erlassen.