Revision des EU-Bio-Rechts: EU-Minister bestärken Kritik am Kommissionsvorschlag

© BIO AUSTRIA/Stephanie Golser

Genehmigung des Agrar-Umweltprogramms ÖPUL sichert stabile Rahmenbedingungen bis 2020.

Wien/Brüssel (OTS) – Die EU-Agrarminister haben sich heute mit der Revision der EU-Bio-Verordnung befasst und einen nicht-bindenden Fortschrittsbericht über die Debatte unter italienischer Präsidentschaft zur Kenntnis genommen. Demnach fordern die Mitgliedstaaten über weite Bereiche einen Rückbau auf die aktuelle Rechtslage und lehnen damit die vorliegenden Kommissionsvorschläge zur Revision ab. Es steht außer Frage, dass „der aktuelle Vorschlag inakzeptabel ist“, mit diesen Worten kommentierte EU-Kommissar Phil Hogan die Debatte. BIO AUSTRIA Obmann Rudolf Vierbauch: „Die Agrarminister haben erkannt, dass die vorgeschlagene Totalrevision des EU-Bio-Rechts die Bio-Landwirtschaft schwächen würde. Ihr Bekenntnis zur Stärkung der Bio-Landwirtschaft und die starke Ablehnung gegenüber dem aktuellen Vorschlag ist ein wichtiges Signal für die Bio-Betriebe.“ Vierbauch ergänzt: „Im Rahmen der neuen ÖPUL-Periode gehen die Biobäuerinnen und Biobauern langjährige Verpflichtungen ein und benötigen daher Rechts- und Planungssicherheit. Mit dem nunmehr genehmigten Programm für Ländliche Entwicklung liegen stabile Rahmenbedingungen für das Agrar-Umweltprogramm bis 2020 vor. Diese Stabilität benötigen wir auch in Bezug auf das EU-Bio-Recht.“

Der Rechtsrahmen für die Produktion und Vermarktung von Bio-Lebensmitteln ist seit 1991 EU-rechtlich geregelt. Die derzeit gültige Verordnung ist nach einer Totalrevision erst seit 2009 in Kraft. Die Europäische Kommission hat dennoch Ende März einen Vorschlag für eine neuerliche Totalrevision des Bio-Rechts vorgelegt. Erst Anfang Dezember hat der österreichische Nationalrat diesen Vorschlag massiv kritisiert und in der vorliegenden Form abgelehnt. Der EU-Unterausschuss hat eine Mitteilung beschlossen, wonach die Gesetzesinitiative „Vorschläge, die entweder unnötig, nicht zielführend oder unverhältnismäßig sind“ beinhaltet und hält fest, dass diesem in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden kann. Der österreichische Bundesrat hatte bereits im Mai einen ablehnenden Beschluss gefasst.

Neben dem EU-Bio-Recht hat das österreichische Programm für Ländliche Entwicklung mit dem Agrar-Umweltprogramm ÖPUL große Bedeutung für die österreichische Bio-Landwirtschaft. Vierbauch kommentiert die aktuelle Information, wonach das Programm nun von der EU-Kommission endgültig genehmigt wurde: „Minister Rupprechter hat im Zuge des EU-Genehmigungsverfahrens noch entscheidende Verbesserungen für Bio umgesetzt. Bio wird auch im zukünftigen Agrar-Umweltprogramm eine zentrale Rolle einnehmen und das ÖPUL eine wesentliche Stütze der Bio-Landwirtschaft in Österreich bleiben. Mit der raschen Genehmigung des österreichischen Programms schafft Rupprechter wertvolle Rechts- und Planungssicherheit für die Biobäuerinnen und Biobauern.“

Hinweis: Eine Fachinformation von BIO AUSTRIA über die für Biobäuerinnen und Biobauern entscheidenden Teile des ÖPUL steht unter www.bio-austria.at zur Verfügung.

Rückfragen:
Eva Straka, Pressesprecherin BIO AUSTRIA
E presse@BIO AUSTRIA.at
M +43 676 842 214 214

Pressemeldung als Download: BA PA EU-Bio-Recht_15122014