Eine Zulassung von Futterware durch die BIO AUSTRIA Marketing GmbH ist notwendig, wenn ein BIO AUSTRIA Partner noch nicht BIO AUSTRIA zertifizierte Rohstoffe als zugelassene BIO AUSTRIA Ware verkaufen möchte.
Welche Schritte sind für eine Zulassung notwendig?
- Das Formular „Antrag auf Zulassung von Nicht-BIO AUSTRIA Futterware“ (siehe Download am Seitenende) ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an uns zu übermitteln.
- Wenn Sie die Ware von einem österreichischen EU-Bio-Landwirt einkaufen übermitteln Sie uns zusätzlich das Dokument „Vereinbarung zur Datenweitergabe“ unterschrieben von dem österreichischen EU-Bio-Landwirt.
- Wenn Sie die Ware von einem Händler im Ausland selbst importieren übermitteln Sie uns vor Import zusätzlich das EU-Bio-Zertifikat des Händlers für eine Verfügbarkeitsprüfung. Ist keine Ware einer höheren Priorität verfügbar wird dem Import durch uns stattgegeben. Sobald wir die Rückverfolgbarkeit bis zum Landwirt und die Analysen aufliegen haben bekommen Sie das unterschriebene Formular zurück.
- Wenn Sie die Ware von einem BIO AUSTRIA Lizenznehmer einkaufen ist kein Formular notwendig, bitte achten Sie in diesem Fall auf die Kennzeichnung der Ware auf Rechnung/Lieferschein als zugelassene BIO AUSTRIA Ware. In diesem Fall hat der BIO AUSTRIA Lizenznehmer die Zulassung für Sie bereits übernommen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein, bedeutet das, dass die Ware das Zulassungsprozedere noch nicht durchschritten hat.
- Die Dokumente sind an die BIO AUSTRIA Marketing GmbH weiterzuleiten:
Per Email:
Per Post: BIO AUSTRIA Marketing GmbH, Auf der Gugl 3, 4021 Linz
Per Fax: +43 (0) 732 654884-150
Wie hoch ist die Zulassungsgebühr?
- Die Zulassungsgebühr können Sie dem BIO AUSTRIA Ackerfrüchtestandard entnehmen, der für Partner auch auf unserer Homepage einzusehen ist.
Sollten Sie als Partner noch keine Zugangsdaten haben können Sie sich gerne an Frau Helga Brandl wenden:
Sie sind noch kein Partner und möchten gerne zugelassene BIO AUSTRIA Ware anbieten?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Herrn David Moser auf, er ist ihr Ansprechpartner: BIO AUSTRIA Marketing GmbH, Key Account Management, Getreide Chain Management, Qualitätsmanagement Verarbeitung T: + 43 732 654 884-239 F: +43 732 654 884-140 M: +43 676 842 214 239 Auf der Gugl 3/3.OG, A-4021 Linz
DI David Moser
Was muss beim Verkauf von Futterware an einen BIO AUSTRIA Landwirt beachtet werden?
- BIO AUSTRIA Mitglieder dürfen ab dem 01.07.2017 nur mehr BIO AUSTRIA Ware beziehungsweise zugelassene BIO AUSTRIA Ware einsetzen, von daher ist es unbedingt notwendig, diese Ware auch als solche auf Rechnung/Lieferschein zu kennzeichnen.
- Beispiel: „Bio-xxx, zugelassene BIO AUSTRIA Ware“, z.B. Bio-Gerste, zugelassene BIO AUSTRIA Ware.
Seit kurzem gibt es für die Antragstellung eine Vereinfachung. Sie können mit dem Zulassungsantrag auch folgende Fälle abdecken:
- es kann ein Antrag für die Ware von mehreren Landwirten gestellt werden.
> Voraussetzung: es handelt sich um die gleiche Kultur (Beispiel: 100 t Gerste von 5 EU-Bio Landwirten).
- es kann ein Antrag für unterschiedliche Kulturen von einem Landwirt gestellt werden (Beispiel: 100 t Gerste, 10 t Soja, 50 t Roggen und 90 t Triticale vom Landwirt Huber).