Das Auffinden von toten Wasservögeln, welche nachweislich mit der Geflügelpest infiziert waren, hat die Verordnung dieser Maßnahmen zur Folge.
In den Risikogebieten gilt daher ab einem Bestand von mehr als 350 Tieren die Pflicht, die Tiere entweder im Stall oder anderen geschlossenen Haltungsvorrichtungen (welche oben abgedeckt sind) zu halten.
Unter 350 Tiere sind unter anderem Maßnahmen zur Fernhaltung von Wildgeflügel umzusetzen (zum Beispiel der Schutz vor Kontakt mit Wildgeflügel mittels Netzen, Dächer, horizontal angebrachter Gewebe oder anderen geeigneten Mitteln; weitere Beispiele finden sich in der Verordnung unter 1. § 8 Abs. 2).
Zusammenfassend gilt bei einem Bestand von mehr als 350 Tieren:
- Haltung dauerhaft in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen
- Tränkung darf nicht aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, welches mit Wildvögeln in Kontakt kommen könnte, erfolgen
- Beförderungsmittel, Ladeplätze, Gerätschaften sollen besonders gründlich gereinigt und desinfiziert werden
- Meldung an die Behörde (Amtstierarzt/-ärztin) wenn
- Futter- und Wasseraufnahme der Tiere um mehr als 20% fällt
- Rückgang der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als 2 Tage
- Sterberate >3% innerhalb einer Woche
Zusammenfassend gilt bei einem Bestand von unter 350 Tieren:
- Abtrennung von Gänsen und Enten von anderem Geflügel
- Haltung der Tiere in Ställen oder nach oben hin abgedeckten Stallungen
- Ausnahme der Stallhaltung wenn der Schutz vor Wildgeflügel durch Netze, Gewebe oder andere geeignete Mittel möglich ist ODER Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder einem vor Wildgeflügel geschützten Unterstand erfolgt.
- Kontakt von Wildgeflügel mit Futtermitteln und Wasser muss verhindert werden.
- Schutz der Ausläufe vor Oberflächengewässern an welchen sich wildlebendes Wassergeflügel aufhalten könnte durch ausbruchsichere Abzäunung
- Hygienemaßnahmen erhöhen
- Reinigung und Desinfektion
- Meldung an die Behörde (Amtstierarzt/-ärztin) wenn
- Futter- und Wasseraufnahme um 20 % zurück geht
- Rückgang der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als 2 Tage
- Sterberate > 3% innerhalb einer Woche
Die nun in Kraft getretene Verordnung findet ihr hier.
Auf orf.at findet ihr eine Liste mit Risikogebieten.
Mehr zur Geflügelpest findet ihr auf der Homepage der AGES.
Beitrag der Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Betriebe aus Niederösterreich und Wien können sich gerne bei Agnes Scheucher melden.

DI Agnes Scheucher
BIO AUSTRIA NÖ und Wien, Landwirtschaft
Regionalbetreuung Mostviertel, Beratung Grünland
M: +43 676 842214-342
BIO AUSTRIA NÖ und Wien, 3100 St. Pölten, Matthias Corvinus-Straße 8/UG