Das BMSGPK setzt Vorsichtsmaßnahmen in betroffenen Gebieten. Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich. Keine Übertragung durch Lebensmittel.
Seit Ende Oktober 2020 treten in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand, Fälle von Geflügelpest auf. Diese stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Nach dem ersten bestätigten Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) bei einem am 4. Februar verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich gab es folgende weitere bestätigte Fälle am 10. Februar: ein Schwan in Wien (H5N8) und zwei Schwäne in der Südsteiermark (H5N5).
Das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel ist als sehr hoch einzuschätzen. Daher erlässt das BMSGPK, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES und der VetmedUni Vienna, ab dem 17. Februar 2021 eine absolute Stallpflicht für jene Betriebe, die 350 Stück und mehr Geflügel in den Risikogebieten halten.
Das Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium appellieren an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Regelungen möglichst rasch umzusetzen. Die Maßnahmen sind ab Erlass der Verordnung bis auf weiteres gültig und werden laufend evaluiert. Alle anderen Betriebe können die schon bisher vorgesehenen Ausnahmen, unter strikter Einhaltung der dabei vorgesehenen Bio-Sicherheitsmaßnahmen, in Anspruch nehmen.
Die derzeit in Österreich festgestellten Stämme (H5N8 und H5N5) sind für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.
Risikogebiete
Als Risikogebiete gelten unter anderem Zonen, die eine Nähe zu positiven Wildvögeln haben sowie an Flussläufen und Seen, in denen in der Vogelgrippesaison 2016/2017 positiv getestete Wildvögel gefunden wurden. Eine detaillierte Übersicht über die derzeit ausgewiesenen Risikogebiete sowie weiterführende Informationen über die Geflügelpest finden sich auf der Homepage der AGES:
W www.ages.at
Was bedeutet “Stallpflicht”?
Stallpflicht bedeutet, dass Geflügel dauerhaft in Stallungen, die zumindest oben abgedeckt sind, gehalten werden müssen. Damit soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich verhindert und der Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln völlig ausgeschlossen werden.
Bio-Status
Auch Bio-Betriebe müssen dieses Auslaufverbot einhalten. Der Bio-Status der Tiere wird durch die Einhaltung dieses Auslaufverbotes NICHT beeinflusst! Geflügel und Eier können weiterhin BIO vermarktet werden, sofern ein gültiges Bio-Zertifikat vorliegt. Es ist allerdings zu beachten, dass den Tieren im Stall Raufutter wie z.B. Heu oder Stroh angeboten werden muss.
Ausnahme für Betriebe mit weniger als 350 Stück Geflügel in Risikogebieten
Keine Stallpflicht besteht für Betriebe mit weniger als 350 Tieren, wenn
- eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel so erfolgt, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist und
- das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder
- die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder in Unterständen zumindest so erfolgt, dass Wildvögel keinen Zugang zu den Futter- und Tränkestelle haben und
- die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind
Es besteht eine hohe Gefahr der Kontamination des Futters durch infektiösen Wildvogelkot. Auch das Oberflächenwasser kann durch infektiösen Wildvogelkot kontaminiert sein, da Wildvögel gerne in ihr Badewasser koten!
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren BIO AUSTRIA Landesverband:
Burgenland:

Ing. Wolfgang Binder-Laki, BSc
BIO AUSTRIA Burgenland, Landwirtschaft
Beratung Ackerbau, Weiterbildung
T: +43 2612 436 42-13
F: +43 2612 436 42-40
M: +43 676 842 214 304
A-7350 Oberpullendorf, Hauptstraße 7
Kärnten:

DI Dominik Sima
BIO AUSTRIA Kärnten, Landwirtschaft
Einstiegsberatung, Ackerbau-, Schweine- und Geflügelberatung
T: +43 463 5850-5416
F: +43 463 5850-5419
Museumgasse 5, A-9020 Klagenfurt
Niederösterreich & Wien:

DI Agnes Scheucher
BIO AUSTRIA NÖ und Wien, Landwirtschaft
Regionalbetreuung Mostviertel, Beratung Grünland
M: +43 676 842214-342
BIO AUSTRIA NÖ und Wien, 3100 St. Pölten, Matthias Corvinus-Straße 8/UG
Oberösterreich:

Petra Doblmair
LK-Bio-Beraterin OÖ, Landwirtschaft
Beratung Schweine, Geflügel, Ackerbau
T: +43 50 69 02-14 22
Auf der Gugl 3/4, 4021 Linz
Salzburg:

Ing. Bernhard Altenburger
BIO AUSTRIA Salzburg, Landwirtschaft
Konsumentenprojekte, Beratung, IT
T: +43 662 870571-315
F: +43 662 870 571-320
M: +43 676 842214 385
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg
Steiermark:

DI Wolfgang Kober
Bio Ernte Steiermark, Landwirtschaft
Beratung, Geflügel, Ackerbau
T: +43 316 8050-7146
F: +43 316 8050-7140
M: +43 676 842214 405
Krottendorferstraße 79, A-8052 Graz
Tirol:

Tobias Lienhart B.Sc.
BIO AUSTRIA Tirol
Beratung, Bildung, Partnerbetreuung
T: +43 512 572993-12
F: +43 512 572993-20
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