Aufgrund akuter Trockenheit – Zukauf nichtbiologisches Grundfutter mit VIS Meldung möglich

Veröffentlicht am 04. August 2026
© Referat Biolandbau/Doblmair

Durch die regionale Trockenheit in Oberösterreich und dem daraus resultierenden Grundfuttermangel, ist es für Bio-Betriebe nun möglich, im Rahmen der Regelung „Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall“ eine Meldung für Zukauf von konventionellem Grundfutters über das VIS (VeterinärInformationsSystem) zu stellen. Diese regionale Freigabe erfolgte auf Weisung der Landes-Lebensmittelbehörde in Oberösterreich mit Stand 03. August 2026.

Auch seitens BIO AUSTRIA gibt es die Freigabe für Zukauf von nichtbiologischem Grundfutter laut behördlicher Freigabe.

Wichtig:

Vor jedem Zukauf ist eine entsprechende Meldung im VIS notwendig!

Möglichkeiten und Voraussetzungen – konventionelle Grundfuttermittel am Bio-Betrieb

  • Diese Inanspruchnahme macht eine Verwendung nichtbiologischer Grundfuttermittel durch Betriebe mit Haltung von Raufutterverzehrern in der Gebietskulisse Oberösterreich innerhalb des Zeitraums 03.08.2026 bis 01.06.2027 möglich.
  • Der maximale Anteil an nichtbiologischem Grundfutter beträgt 30% des Jahresbedarf auf Basis der Trockenmasse
  • Die Ausnahme der Behörde für nichtbiologisches Grundfutter betrifft folgende Arten von Futter:
    • Dauerwiesen
    • Ackerfutterflächen
    • Futterstroh

Das Futter kann frisch (Grünfutter), siliert (Silage), getrocknet (Heu) oder pelletiert (Pellets) zugekauft werden.

Es gibt keine Ausnahme für den Zukauf von konventionellem Mais.

VIS – Meldung:

Die Meldung ist vor Inanspruchnahme der Ausnahme ausschließlich elektronisch über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) (https://portal.statistik.at/) einzubringen. Ein Zugang dazu ist vom Betrieb grundsätzlich notwendig.


Bei Fragen steht das Beratungs-Team von BIO AUSTRIA zu Verfügung.
Es besteht auch die Möglichkeit über das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer OÖ als VIS Servicestelle diese Meldung zu erstellen.

Die Meldung im VIS erfolgt im Reiter Anträge -> neuer Antrag -> Bio Anträge -> Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall.

Dieser Antrag ist gemäß den geforderten Punkten auszufüllen.
Im Feld Geschäftszahl des Verwaltungsakts ist folgendes einzutragen:

ESV-2016-101088/485

Datum des Verwaltungsaktes:

03.08.2026

Dokumentation

Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.

Betriebsindividueller Antrag

Wenn diese regionale Freigabe auf Verwendung von nichtbiologischem Futter nicht ausreicht, darf auch weiterhin ein betriebsindividueller Antrag an die Landes-Lebensmittelbehörde gestellt werden. Diese Anträge werden einzelbetrieblich geprüft.

Betriebsindividuelle Ausgangssituation prüfen

Jeder Betrieb hat dafür zu sorgen, dass er sich selbst informiert, inwieweit der Einsatz von konventionellem Grundfutter auch bei den einzelnen Privat-Standards möglich ist.

Freigabe BIO AUSTRIA

Um die von Futtermittelknappheit betroffenen BIO AUSTRIA Betriebe in dieser Situation zu unterstützen, wird diese Möglichkeit zum Zukauf von Nichtbiologischem Futter auch für BIO AUSTRIA Betriebe innerhalb des behördlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein.

Zu prüfen sind

Internationale Verbandsstandards (Naturland, Bioland, u.a.)
Privatrechtliche Standards (Zurück zum Ursprung, Prüf Nach!/Ja! Natürlich
Abnehmer (z. B. Molkereien)

Unterstützung

Bei der Antragstellung steht das Beratungsteam von BIO AUSTRIA OÖ und das Referat Biolandbau der Landwirtschaftskammer OÖ als VIS Servicestelle telefonisch zur Verfügung:

BIO AUSTRIA OÖ: 050 6902 1420

Bio-Referat Landwirtschaftskammer OÖ: 050 6902 1450

Kontakt

  • Bernhard Ottensamer

    LK-Bio-Berater OÖ, Landwirtschaft
    Beratung Grünland, Feldfutter, Obst, Gemüse
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