BIO AUSTRIA begrüßt Initiative von EU-Kommissar Hansen das Bio-Recht„Fit für die Zukunft“ zu machen
Obfrau Barbara Riegler: „Die hohen Bio-Standards müssen gewahrt und gleichzeitig die Biobäuerinnen und Biobauern besser unterstützt werden. BIO AUSTRIA pocht auf zügige Umsetzung.“
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat heute eine Initiative vorgestellt, um das europäische Bio-Recht „Fit für die Zukunft“ zu machen und Bio mit seinen vielfältigen sozio-ökonomischen und ökologischen Vorteilen zu stärken. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, ohne die Prinzipien der Bio-Produktion anzutasten oder die hohen Standards zu senken. „Unsere Forderung, die Biobäuerinnen und Biobauern besser in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, wurde gehört“,
begrüßt BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler die Initiative und pocht auf zügige Umsetzung. „Dies muss der Startpunkt für eine neue Herangehensweise an die EU-Bio-Verordnung sein: Fokus auf das Wesentliche statt überbordender Detailregelungen auf EU-Ebene. So können die Biobäuerinnen und
Biobauern entlastet und gleichzeitig die biologische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion gestärkt und ausgebaut werden“, so Riegler in einer ersten Reaktion.
Bio wirkt positiv auf Ernährungssicherheit, Klima und Umwelt
Die Europäische Kommission betont in ihrer Kommunikation, dass die biologische Landwirtschaft für den verantwortungsvollen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen, das regionale ökologische Gleichgewicht sowie Bodenfruchtbarkeit, Wasserqualität, Artenvielfalt und Tierschutz förderlich ist. „Jeder Bauernhof, der auf biologische Wirtschaftsweise umgestellt wird, ist ein Gewinn für Ernährungssicherheit, Klima und Umwelt. BIO AUSTRIA unterstützt zu 100% das Ziel, das europäische Bio-Recht so weiterzuentwickeln, dass sich die biologische Landwirtschaft besser entfalten kann und gleichzeitig das hohe Vertrauen der Konsument:innen in die Bio-Produktion geschützt wird“, so BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler.
Praxisprobleme lösen
„Es ist höchste Zeit die Praxistauglichkeit zu erhöhen, Unsinnigkeiten zu beseitigen und Bürokratie abzubauen. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass endlich Praxisprobleme etwa bei den Tierhaltungsvorschiften, der Zulassung biologischer Wirkstoffe für die Pflanzengesundheit oder bei den Auflagen für die Umstellung auf Bio gelöst werden sollen“, so Riegler. Für die kommenden Verhandlungen fordert sie: „Der Fokus muss dabei auf Vereinfachung der Detailbestimmungen und Auslegungen liegen. Eine umfassende Revision des Basisrechts hingegen würde zu massiver Planungsunsicherheit führen und damit die Bio-Entwicklung hemmen. Die Anpassungen am Basisrecht müssen daher auf wenige, gezielte Eingriffe beschränkt und zügig umgesetzt werden“, appelliert Riegler an die Politik.
Hintergrund
Die Rechtliche Grundlage der biologischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der Europäischen Union stellt die „Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ dar. Zu diesem Basisrecht gibt es ca. 50 Detailbestimmungen in sogenannten Durchführungsbestimmungen (Sekundärrecht) sowie zahlreiche Auslegungen. EU-Agrarkommissar Hansen hat heute einen Vorschlag für Anpassungen des Basisrechts sowie einen Fahrplan für die Weiterentwicklung der Durchführungsbestimmungen und Auslegungen vorgelegt. Die Praxistauglichkeit der Bestimmungen soll verbessert und die Komplexität im Regelwerk reduziert werden.
Über BIO AUSTRIA
BIO AUSTRIA ist das Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern. Als größter Bio-Verband in Europa repräsentiert BIO AUSTRIA die österreichische Bio-Landwirtschaft und vertritt die Interessen der Biobäuerinnen und Biobauern. Zudem hat der Verband knapp 500 Partnerunternehmen in der Wirtschaft. Nähere Informationen unter www.bio-austria.at