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Für BIO AUSTRIA Betriebe gelten – zusätzlich zu EU-Bio-Verordnung und nationalen Vorgaben wie dem Aktionsprogramm Nitrat – spezielle Richtlinien für den Zukauf von Düngemitteln. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu Genehmigungen, zulässigen Düngern, Einsatzmengen und Auflagen.
Im jeweils aktuellen Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in Österreich beziehungsweise in der Produktsuche des Easy-Cert Services, sind die zulässigen Düngemittel im Detail gelistet. Die Listung zulässiger Düngemittel wird laufend aktualisiert und ist hier abrufbar: www.betriebsmittelbewertung.at
Welche Dünger dürfen in welcher Menge eingesetzt werden?
Die maximale Zukaufsmenge hängt von der Art des Düngers (biologisch oder konventionell) und der zu düngenden Kultur ab (Ackerbau, Grünland, Weinbau, Obstbau, Hopfenbau, Gemüsebau, Kräuter oder Zierpflanzen, Gehölze und Bäume). Die maximalen Zugangsmengen je Kultur finden Sie nachstehend angeführt.
Achtung! Flächen mit einem Düngeverbot, wie z.B. Naturschutzflächen oder Biodiversitätsflächen am Acker, zählen nicht zur düngefähigen Fläche.
Düngemittel biologischer Herkunft
Grundsätzlich dürfen alle Düngemittel laut Anhang II der EU-Bio-Verordnung eingesetzt werden.
Eine Gesamtstickstoffmenge ab Lager von 170 kg/ha landwirtschaftliche Nutzfläche und Jahr, den hofeigenen Dünger miteingeschlossen, darf dabei nicht überschritten werden.
Bei Spezialkulturen (Feldgemüse, geschützte Kulturen, Kürbis, Kartoffel, Wein, Obst, Hopfen, gärtnerische Kulturen, Heil- und Gewürzpflanzen – außer Druschgewürze) kann diese Menge überschritten werden.
Es werden aber keinesfalls mehr als 170 kg N ab Lager/ha und Jahr aus tierischem Dünger ausgebracht.
Eine Genehmigung von BIO AUSTRIA ist nicht erforderlich, außer bei der Ausbringung von Agrogas-Gärresten.
Düngemittel konventioneller Herkunft
Für BIO AUSTRIA Betriebe gelten höhere Standards für den Zukauf von stickstoffhaltigen, organischen Düngemitteln konventioneller Herkunft. Diese werden mit einem von BIO AUSTRIA entwickelten Bewertungsschlüssel beurteilt.
Die Bewertung nach Kriterien wie Herkunft, Herstellungsprozess, Gefahr von Rückständen, Nachhaltigkeit und Wirkung des Düngers. Für jedes dieser Kriterien werden Punkte vergeben, die aufsummiert werden.
Für den Einsatz von Rindergülle, Schweine-, Geflügelmist konventioneller Herkunft gibt es gilt es zusätzliche Vorgaben zu beachten.
Bei Düngemittel aus Nebenprodukten tierischen Ursprungs konventioneller Herkunft gilt:
Nur für Dauerkulturen, Gemüse (ohne Kartoffel, Ölkürbis), Kräuter und Zierpflanzen, wenn von BIO AUSTRIA zugelassen und im Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft zugelassen.
Vorgaben für die Zulassung von Düngemittel aus tierischen Nebenprodukten:
Es werden nur Düngemittel aus tierischen Nebenprodukten zugelassen die
der Kategorie 3* laut VO-EG Nr. 1069/2009, Art- 10 entsprechen
mind. 0 Punkte im BIO AUSTRIA Bewertungsschlüssel erreichen
keine Ausgangsmaterialien außerhalb der EU enthalten.
Die bestehende Ausnahme für Horndünger in Substraten soll beibehalten werden.
Zulässige Mengen beim Zugang organischer Düngemittel konventioneller Herkunft
Die Gesamtstickstoffmenge ab Lager von 170 kg/ha landwirtschaftliche Nutzfläche und Jahr, den hofeigenen Dünger miteingeschlossen, darf nicht überschritten werden.
Dünger mit weniger als 0 Punkten laut BIO AUSTRIA Bewertung sind am Acker und Grünland verboten.
Düngemittel mit einer Punkteanzahl zwischen 0 und 5 Punkten (Dünger reduziert) laut BIO AUSTRIA Bewertung dürfen am Acker und Grünland nur in einem Ausmaß von 13 kg Njw/ha und Jahr zugekauft werden. (auch bei Liste Dünger reduziert)
Für Dauerkulturen, Gemüse, Kräuter, Zierpflanzen, Gehölze und Bäume können flüssigen Düngemittel nur im Ausmaß von 50 % der maximalen Zukaufsmenge zugekauft werden.
Welche Vorgaben gelten für den Zugang von Rindergülle, Schweine- und Geflügelmist konventioneller Herkunft?
Rindergülle, Schweine- und Geflügelmist konventioneller Herkunft dürfen am BIO AUSTRIA Betrieb nur im Austausch mit Futter von Dauerwiesen, Ackerfutter oder Ackerkulturen, bei denen die ganze Pflanze geerntet wird (ausgenommen Silomais), eingesetzt werden. Diese Futter-Gülle/Mist-Kooperation ist nur von Bauer zu Bauer und innerhalb von Österreich zulässig.
Die genehmigbare Menge beschränkt sich auf das Stickstoff-Äquivalent der Futtermittel, das der BIO AUSTRIA Betrieb dem Wirtschaftsdünger abgebenden, konventionellen Betrieb geliefert hat. Angeliefertes Stroh wird in das Stickstoff-Äquivalent miteingerechnet. Wird Rindergülle, Schweine- und Geflügelmist konventioneller Herkunft in einer Agrogasanlage vergoren, gilt diese Regelung auch für die Abnahme von Agrogas-Gärresten.
Die Berechnung und Genehmigung der zulässigen Zukaufsmenge erfolgt durch das BIO AUSTRIA Qualitätsmanagement. Ein Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Düngern muss vor dem Zugang eingeholt werden.
So funktioniert der Antrag
Ein Antrag kann Online (schneller & umweltfreundlicher) oder als Formular (bitte an senden) gestellt werden.
Online – nur für BIO AUSTRIA Betriebe
Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Dünger – Online ausfüllen für BIO AUSTRIA Mitgliedsbetriebe (nur mit Login)