Düngung am BIO AUSTRIA Betrieb

Für BIO AUSTRIA Betriebe gelten – zusätzlich zu EU-Bio-Verordnung und nationalen Vorgaben wie dem Aktionsprogramm Nitrat – spezielle Richtlinien für den Zukauf von Düngemitteln. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu Genehmigungen, zulässigen Düngern, Einsatzmengen und Auflagen.

© Bio Ernte Steiermark

Welche Dünger sind für BIO AUSTRIA Betriebe zulässig?

Im jeweils aktuellen Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in Österreich sind die zulässigen Düngemittel im Detail gelistet. Dieser Katalog wird jährlich im Frühjahr an alle Bio-Betriebe versendet bzw. kann bei der Firma Easy-Cert Services bestellt werden. Die Listung zulässiger Düngemittel wird laufend aktualisiert und ist hier abrufbar: www.betriebsmittelbewertung.at

Welche Dünger dürfen in welcher Menge eingesetzt werden?

Die maximale Zukaufsmenge hängt von der Art des Düngers (biologisch oder konventionell) und der zu düngenden Kultur ab (Ackerbau, Grünland, Weinbau, Obstbau, Hopfenbau, Gemüsebau, Kräuter oder Zierpflanzen, Gehölze und Bäume). Die maximalen Zugangsmengen je Kultur finden Sie nachstehend angeführt.

Achtung! Biodiversitätsflächen dürfen NICHT gedüngt werden und zählen deshalb nicht zur düngefähigen Fläche.

Düngemittel biologischer Herkunft

  • Grundsätzlich dürfen alle Düngemittel laut Anhang II der EU-Bio-Verordnung eingesetzt werden.
  • Eine Gesamtstickstoffmenge ab Lager von 170 kg/ha landwirtschaftliche Nutzfläche und Jahr, den hofeigenen Dünger miteingeschlossen, darf dabei nicht überschritten werden.
  • Bei Spezialkulturen (Feldgemüse, geschützte Kulturen, Kürbis, Kartoffel, Wein, Obst, Hopfen, gärtnerische Kulturen, Heil- und Gewürzpflanzen – außer Druschgewürze) kann diese Menge überschritten werden.
  • Es werden aber keinesfalls mehr als 170 kg N ab Lager/ha und Jahr aus tierischem Dünger ausgebracht.
  • Eine Genehmigung von BIO AUSTRIA ist nicht erforderlich, außer bei der Ausbringung von Agrogas-Gärresten.

Düngemittel konventioneller Herkunft

  • Für BIO AUSTRIA Betriebe gelten höhere Standards für den Zukauf von stickstoffhaltigen, organischen Düngemitteln konventioneller Herkunft. Diese werden mit einem von BIO AUSTRIA entwickelten Bewertungsschlüssel beurteilt.
  • Die Bewertung nach Kriterien wie Herkunft, Herstellungsprozess, Gefahr von Rückständen, Nachhaltigkeit und Wirkung des Düngers. Für jedes dieser Kriterien werden Punkte vergeben, die aufsummiert werden.
  • Für Düngemittel aus Nebenprodukten tierischen Ursprungs konventioneller Herkunft  gilt zusätzlich:
    • Nur für Dauerkulturen, Gemüse (ohne Kartoffel, Ölkürbis), Kräuter und Zierpflanzen, wenn von BIO AUSTRIA zugelassen und im Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft zugelassen.

Vorgaben für die Zulassung von Düngemittel aus tierischen Nebenprodukten:

Es werden nur Düngemittel aus tierischen Nebenprodukten zugelassen die

  • der Kategorie 3* laut VO-EG Nr. 1069/2009, Art- 10 entsprechen
  • mind. 0 Punkte im BIO AUSTRIA Bewertungsschlüssel erreichen
  • keine Ausgangsmaterialien außerhalb der EU enthalten.

Die bestehende Ausnahme für Horndünger in Substraten soll beibehalten werden.

Zulässige Mengen beim Zugang organischer Düngemittel konventioneller Herkunft

Die Gesamtstickstoffmenge ab Lager von 170 kg/ha landwirtschaftliche Nutzfläche und Jahr, den hofeigenen Dünger miteingeschlossen, darf nicht überschritten werden. .

  • Dünger mit weniger als 0 Punkten laut BIO AUSTRIA Bewertung sind am Acker und Grünland verboten.
  • Düngemittel mit einer Punkteanzahl zwischen 0 und 5 Punkten (Dünger reduziert) laut BIO AUSTRIA Bewertung dürfen am Acker und Grünland nur in einem Ausmaß von 13 kg Njw/ha und Jahr zugekauft werden. (auch bei Liste Dünger reduziert)
  • Die Liste der reduzierten Dünger finden BIO AUSTRIA Betriebe im Login-Bereich.

Übersicht der maximal zulässigen Zugangsmengen je nach Kultur und Art des Düngemittels

max. Menge Njw/ha/Jahr mit DM bis 0 Punktemax. Menge Njw/ha/Jahr mit DM von 0-5 Punkten (fest)max. Menge Njw/ha/Jahr mit DM von 0-5 Punkten (flüssig)max Menge Njw/ha/Jahr mit DM 0 bis -5 (flüssig)
Acker25**1313
Grünland251313
Wein35351717
Obst60603030
Hopfen60603030
Hollunder80804040
Kräuter80804040
Gemüse Freiland80804040*
Gemüse geschützt1701708585*
Zierpflanzen, Gehölze, Bäume80804040

* ausgenommen für Kartoffel und Ölkürbis
** 20 % Leguminosen bzw. 15 % Leguminosen in der Hauptfruchtfolge + 15 % Zwischenfrüchte

Eine Übersicht über den  Njw-Wert einer großen Auswahl an Düngern  finden Sie hier:

Welche Vorgaben gelten für den Zugang von Rindergülle, Geflügel- und Schweinemist konventioneller Herkunft?

Rindergülle, Schweine- und Geflügelmist konventioneller Herkunft dürfen am BIO AUSTRIA Betrieb nur im Austausch mit Futter von Dauerwiesen, Ackerfutter oder Ackerkulturen, bei denen die ganze Pflanze geerntet wird (ausgenommen Silomais), eingesetzt werden. Diese Futter-Gülle/Mist-Kooperation ist nur von Bauer zu Bauer und innerhalb von Österreich zulässig.

Die genehmigbare Menge beschränkt sich auf das Stickstoff-Äquivalent der Futtermittel, das der BIO AUSTRIA Betrieb dem Wirtschaftsdünger abgebenden, konventionellen Betrieb geliefert hat. Angeliefertes Stroh wird in das Stickstoff-Äquivalent miteingerechnet. Wird Rindergülle, Schweine- und Geflügelmist konventioneller Herkunft in einer Agrogasanlage vergoren, gilt diese Regelung auch für die Abnahme von Agrogas-Gärresten.

Für den abgebenden, konventionellen Betrieb sind am gesamten Betrieb bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Für den konventionellen Rindergülle abgebenden Betrieb gilt:

  • GVO-freie Fütterung am gesamten Betrieb
  • kein Einsatz von Aminopyralid (z.B. Simplex)
  • max. 50 % Spaltenanteil (bei jeder Produktionseinheit)
  • keine dauerhafte Anbindehaltung

Für den konventionellen Geflügelmist abgebenden Betrieb gilt:

  • GVO-freie Fütterung am gesamten Betrieb
  • kein Einsatz von Aminopyralid (z.B. Simplex)
  • Freilandhaltung

Für den Schweinemist abgebenden Betrieb:

  • GVO-freie Fütterung am gesamten Betrieb
  • kein Einsatz von Aminopyralid (z.B. Simplex)
  • max. 50 % Spaltenanteil (bei jeder Produktionseinheit)
  • Haltung mit Auslauf oder Außenklimastall

Zulässige mineralische Düngemittel

Diese finden Sie im aktuellen Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft oder unter www.betriebsmittelbewertung.at

Wann ist eine Genehmigung für Düngemittel notwendig?

Eine Genehmigung ist erforderlich bei:

  • Organischen stickstoffhaltigen Düngern konventioneller Herkunft
  • Agrogas-Gärresten

Die Berechnung und Genehmigung der zulässigen Zukaufsmenge erfolgt durch das BIO AUSTRIA Qualitätsmanagement.
Ein Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Düngern muss vor dem Zugang eingeholt werden.

So funktioniert der Antrag

Ein Antrag kann Online (schneller & umweltfreundlicher) oder als Formular (bitte an senden) gestellt werden.

Online – für BIO AUSTRIA Betriebe

Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Dünger – Online ausfüllen für BIO AUSTRIA Mitgliedsbetriebe (nur mit Login)

Für Nicht-BIO AUSTRIA Betriebe

Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Dünger – Online ausfüllen für Nicht-BIO AUSTRIA Betriebe (ohne Login)

Formular

Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Dünger – Formular zum Download

Ausfüllen und an senden.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Neben der Seite 1 des Antrags auf Genehmigung werden bei folgenden Düngemitteln zusätzliche Unterlagen benötigt:

Kompost:

  • Bestätigung durch den Herkunftsbetrieb ( Seite 2 des Antrags auf Genehmigung)
  • Aktuelle Analyse des Kompostes

Agrogas-Gärreste

  • Bestätigung durch den Herkunftsbetrieb ( Seite 2 des Antrags auf Genehmigung)
  • Aktuelle Analyse des Agrogas-Gärrestes
  • Falls Substrat an die Anlage geliefert wurde: Lieferschein bzw. Menge des angelieferten Substrates des Vorjahrs

Rindergülle, Geflügel- und Schweinemist konventioneller Herkunft

  • Bestätigung durch den Herkunftsbetrieb ( Seite 2 des Antrags auf Genehmigung)
  • Lieferschein bzw. Menge des angelieferten Substrates des Vorjahrs

Weitere organische Dünger

  • Bestätigung durch den Herkunftsbetrieb ( Seite 2 des Antrags auf Genehmigung)
KompostAgrogas GärresteRindergülle, Geflügel- und Schweinemist konventioneller Herkunftweitere organische Dünger
Bestätigung der Seite 2
des Antrags auf Genehmigung durch den Herkunfts-
betrieb
xxxx
Aktuelle Analyse des Düngemittelsxx
Lieferschein bzw. Menge des angelieferten Substrates des Vorjahrsxx

Bitte beachten Sie:

  • dass Sie Ihr Ansuchen rechtzeitig stellen, da die Bearbeitung der Düngeranträge (besonders in den Hochzeiten) mehrere Tage beanspruchen kann!
  • dass Anträge grundsätzlich chronologisch abgearbeitet werden!

Um Verzögerungen vorzubeugen, prüfen Sie Ihre Angaben bitte auf Richtigkeit und Vollständigkeit und denken Sie daran, alle erforderlichen Unterlagen mitzuschicken bzw. online hochzuladen!

Service

  • Eine Hilfstabelle für die Zuordnung der Kulturen finden Sie hier
  • Zur Kulturen-Zuordnungstabelle (Bitte bei den Formularen einarbeiten)
  • Bei Fragen zu den Online-Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an:
    Helga Brandl
  • Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrages wenden Sie sich gerne an:
    Julia Haniger

Sie haben noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Berater:innen der Landesverbände oder an

Bei Fragen zum Antrag:

Bei Fragen zur Düngemittelberwertung:

  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Biodiversität, Bienen
    Profil anzeigen

Zum Vertrag über Abgabe und Abnahme von Wirtschafsdüngern (für die AMA-Kontrolle):

zum Vertrag über Abgabe und Abnahme von Wirtschaftsdüngern (für die AMA-Kontrolle)

www.ama.at/formulare-merkblaetter/dokumente

Zur Dokumentation zum Einsatz von betriebsfremdem Wirtschaftsdünger entsprechend der EU-Bio-Verordnung (für die Bio-Kontrolle)

www.bio-garantie.at/docs/transfer/2000644.pdf