EU-Bio-Recht zukunftsfit machen

Veröffentlicht am 13. Februar 2026
© BIO AUSTRIA Salzburg / Ebihara

Der EU-Agrarkommissar hat Vorschläge präsentiert, um das europäische Bio-Recht „fit für die Zukunft“ zu machen. Kann diese Initiative Bio voranbringen?

BIO AUSTRIA forderte in den letzten Jahren unermüdlich, dass die Bio-Verordnung praktikabler umgesetzt werden soll. EU-Agrarkommissar Hansen hat nun Mitte Dezember 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Bio-Basisverordnung 848/2018 und einen „Fahrplan“ für die Weiterentwicklung der Detailbestimmungen und Auslegungen vorgestellt. Die Kommission möchte mit dieser Initiative die Bio-Produktion stärken. Die Prinzipien und die hohen Standards sollen dabei jedoch nicht angetastet werden.

Vorschlag rasch umsetzen

Der Vorschlag zur Änderung der Basisverordnung beschränkt sich auf ein paar Aspekte, die überwiegend nur im Basisrecht gelöst werden können (siehe Kasten). Auch wenn einige wenige Punkte kritisch zu sehen sind, überwiegen in Summe die Vorteile deutlich. Eine umfassende Neuverhandlung der Basisverordnung zum jetzigen Zeitpunkt sollte unbedingt vermieden werden, weil sie langjährige Planungsunsicherheit bedeuten würde. BIO AUSTRIA unterstützt den Ansatz der
Kommission, die Änderungen zügig zu beschließen. Andernfalls würde die Frist für wichtige Handelsabkommen auslaufen und die Bio-Auslobung von Importen aus Drittländern wäre nach dem „Herbaria“-Urteil rechtlich nicht abgesichert. Große Verwerfungen am Bio-Markt wären die Folge. Dies würde auch die Veredelung europäischer Rohstoffe mit Zutaten aus Drittländern betreffen. Die Vorschläge zum Kükenauslauf und zur Wartefrist bei Arzneimitteln sind wichtige Themen für die Biobäuerinnen und Biobauern.

Herausforderungen lösen

Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche weitere Praxisherausforderungen bei der Umsetzung des europäischen Bio-Rechts, die rasch gelöst werden müssen. Es ist daher dringend notwendig, die Detailbestimmungen und Auslegungen konsequent zu überarbeiten, wie Kommissar Hansen in seinem „Fahrplan“ angekündigt hat. Wichtig ist, dass endlich Themen wie etwa Auslaufüberdachung, Eiweißfuttermittel oder die Zulassung biologischer Wirkstoffe angegangen werden.

Für die kommenden Verhandlungen muss der Fokus unbedingt auf Vereinfachung
der Detailbestimmungen liegen. Dazu gibt es erstmals konkrete positive Signale
aus Brüssel.

„Wichtig ist, dass endlich Themen wie etwa Auslaufüberdachung, Eiweißfuttermittel oder die Zulassung biologischer Wirkstoffe angegangen werden.“

Kommissionsvorschlag zur Änderung der EU-Bio-Verordnung 848/2018 (Basisverordnung):

  • Verlängerung der Frist, um auslaufende Handelsabkommen mit Drittländern zu überarbeiten
  • Rechtliche Absicherung der Bio-Kennzeichnung für Importe aus Drittländern und Verarbeitung von importierten Rohstoffen
  • Vereinfachung der Gruppenzertifizierung
  • Streichung der Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in Verarbeitungs- und Lagerstätten
  • Anhebung der Grenzen für den Verkauf von unverpackter Ware ohne Bio-Zertifizierungspflicht
  • Streichung der Mindestwartefrist von 48 Stunden bei der Gabe von allopathischen Tierarzneimitteln (Die doppelte Wartefrist bleibt erhalten.)
  • Auslauf für Junggeflügel ab ausreichender Befiederung der Tiere
  • Mehr als eine Produktionseinheit pro Betrieb in der Geflügelmast zulässig (max. 1600 m2 pro Stall)
  • Regeln für Wachteln

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