Konventioneller Tierzukauf – ACHTUNG!

Veröffentlicht am 23. September 2025
© BIO AUSTRIA Salzburg / Promegger

Während Tiere für die Mast immer in Bio-Qualität zugekauft werden müssen, können Zuchttiere unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auch konventionell zukauft werden. Hierfür gibt es seit Jahresbeginn 2023 klare Vorgaben, die einzuhalten sind.

Der Zukauf konventioneller Zuchttiere erfordert eine behördliche Genehmigung. 

Dies gilt für den Zukauf von Jungtieren, ausgewachsenen männlichen Tieren und nulliparen weiblichen Tieren bis 10 % bzw. 20 %. 

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Zuchttiere gefährdeter Nutztierrassen (gemäß ÖPUL-Liste), Bienen, konventionelles Lehnvieh und Ersatzkälber für die Mutterkuhhaltung. 

Eine Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn am Markt nachweislich keine oder nicht genügend Tiere mit den gewünschten qualitativen Merkmalen (z. B. Rasse, Geschlecht, Erzeugungszweck) angeboten werden.

Die Antragstellung ist über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (kurz VIS) vorzunehmen, wobei dem Antrag verpflichtend ein Nicht-Verfügbarkeitsnachweis beizulegen ist (außer bei Geflügel). 

Um die Nicht-Verfügbarkeit biologischer Tiere zur überprüfen, muss zunächst eine Abfrage in der jeweiligen Tierdatenbank durchgeführt werden: www.almmarkt.com (Rinder, Schafe, Ziegen), www.pig.at (Schweine). 

Wird in der Datenbank kein entsprechendes Tier gefunden, gelten diese als am österreichischen Markt nicht verfügbar und ein Antrag auf konventionellen Zuchttierzukauf kann gestellt werden.

Bei dieser Antragstellung unterstützen wir Euch gerne. 

Dazu bitte FRÜHZEITIG melden, je früher, desto besser! 

☎ 0676 842214-392, Franz Promegger

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