BIO AUSTRIA zu EU-Bio-Recht: Trilog-Einigung bringt wichtige Korrekturen, weitere Verbesserungen müssen folgen

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026
Vorarlberg, Biohof Spällehof, Karl und Rosemarie Klien, 2021

Utl: Obfrau Barbara Riegler: „Nächster Schritt muss Überarbeitung der Detailbestimmungen sein.“ 

Wien/Brüssel, 20.10.2026 – Die Verhandler:innen von Parlament und Rat der Europäischen Union haben sich heute auf Änderungen des EU-Bio-Rechts geeinigt.

BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler kommentiert das Ergebnis: „Die vorläufige Einigung bringt sowohl wichtige Korrekturen, etwa bei Importen aus Drittländern, als auch punktuelle Verbesserungen wie in der Junggeflügelhaltung oder bei den Umstellungsfristen. Die Chance auf rasche Nachbesserungen bei der Weidehaltung und der Auslaufüberdachung wurde leider nicht genutzt. Dass die Kommission diese Themen im Sekundärrecht lösen will, begrüßen wir ausdrücklich.“

„Positiv ist jedenfalls, dass keine umfassende Revision des Basisrechts erfolgt. Sie hätte die Planungssicherheit gefährdet und die Entwicklung von Bio ausgebremst. Die Europäische Kommission muss nun aber unverzüglich die bereits angekündigte Überarbeitung der zahlreichen Detailbestimmungen umsetzen. Davon erwarten wir mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit. Beides ist unverzichtbar, wenn die Bio-Landwirtschaft in Europa wie geplant auf 30 Prozent wachsen soll.“

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