30 Jahre ÖPUL – eine Erfolgsgeschichte

Veröffentlicht am 29. Juni 2025
© Christoph Liebentritt

Das ÖPUL („Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft“) gibt es seit 1995 und kann durchaus als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden.

Dieser Erfolg basiert auf der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und dem klaren Bekenntnis der Politik, die entsprechende Finanzierung bereit zu stellen. Waren zu Beginn in erster Linie das damalige BMLF, die AMA, die Agrarabteilungen der Bundesländer und die Landwirtschaftskammern in die Programmkonzeption eingebunden, so beteiligen sich heute zusätzlich verschiedene Verbände, NGOs, andere Bundesministerien und die Naturschutzabteilungen der Bundesländer. Darüber hinaus wird Öffentlichkeit eingeladen, sich einzubringen.

Entwicklung der ÖPUL-Maßnahmen

Aber nicht nur die handelnden Institutionen haben sich verändert, sondern auch Inhalte, Abwicklungsmodalitäten und die Anbindung an andere Themen.

Begonnen hat das ÖPUL 1995 auf Basis der EU-Verordnung 2078/92. Die Maßnahmen dienten erstmalig zur Abgeltung von Umweltleistungen der Landwirtschaft, aber insbesondere auch als Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern währen des EU-Beitritts. So sind etwa Maßnahmen wie die „Extensive Grünlandbewirtschaftung in traditionellen Gebieten“ (im ÖPUL 23 „Heuwirtschaft“) oder „Extensiver Getreidebau für den Nahrungsmittelbereich“ (die es nur im ÖPUL 95 und 98 gab) entstanden.

Mit der Agenda 2000 wurde das ÖPUL gemeinsam mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, der Investitionsförderung, Bildungsmaßnahmen, LEADER und anderen Maßnahmen im Programm zur ländlichen Entwicklung zusammengefasst. Bis zur letzten GAP-Reform blieben die 1. Säule (Direktzahlungen) und die 2. Säule (ländliche Entwicklung) aber in der Planung und Umsetzung getrennt. Ab 2023 sind die zwei Säulen zum GAP-Strategieplan zusammengefasst. So werden einige Maßnahmen des ÖPUL (z.B. die Weidemaßnahme und die Zwischenfruchtbegrünung) als Öko-Regelungen aus der 1. Säule finanziert.

Einige Maßnahme haben sich bis heute bewährt und sind in angepasster Form auch im aktuellen ÖPUL wieder zu finden, andere haben es aber nicht über die Anfangsjahre hinausgeschafft, wie etwa die „Pflege aufgegebener forstwirtschaftlicher Flächen“. Die Darstellung und Veränderung aller Maßnahmen der sechs ÖPUL-Programme würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Jedenfalls zu erwähnen ist, dass das ÖPUL eine wichtige Rolle für den Vertragsnaturschutz hat. Seit 2005 bis 2021 sind jährlich zwischen 75.000 und 83.000 ha mit naturschutzfachlich spezifisch festgelegten Auflagen unter Vertrag. Ab dem ÖPUL 2007 sind im Programm auch Tierwohlmaßnahmen im Bereich Weide und Stall verankert. Nahmen an der Weidemaßnahme im Jahr 2007 rund 14.000 Betriebe teil, so sind es 2021 mittlerweile rund 34.000.

Biologische Wirtschaftsweise und umweltgerechte Bewirtschaftung als Basismaßnahme

In jedem ÖPUL gab es eine sogenannte Einstiegsmaßnahme, die eine umweltorientierte Grundausrichtung der Betriebe sicherstellen sollte. Die Entwicklung dieser Maßnahme zeigt die Verschiebung der Schwerpunktsetzung im Laufe der Zeit. Begonnen hat es 1995 mit der „Elementarförderung“ und den Auflagen zur Begrenzung des Viehbesatzes, der Verpflichtung zur Grünlanderhaltung, dem Erhalt bestehender Landschaftselemente und der Einhaltung der Düngewerte der sachgerechten Düngung. Die im ÖPUL 1998 umbenannte „Basisförderung“ hatte sich inhaltlich noch wenig unterschieden, in der „Grundförderung“ des ÖPULs 2000 hingegen wurden die Auflagen bereits weiter konkretisiert und eine verpflichtende Teilnahme an zwei weiteren Maßnahmen und die Beschränkung auf 85 % Getreide- und Maisanbau kamen hinzu. Die Prämien für Grünland wurden nach dem Viehbesatz differenziert, wobei die Prämie ab 0,5 RGVE/ha deutlich höher war. Ebenso gab es damals einen Reduktionsfaktor für den Prämiensatz auf Hutweiden.

Mit dem ÖPUL 2007 wurde der Name abermals geändert und zwar auf „umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen“ und die Auflagen weiter spezifiziert. Zu der GVE-Grenze von 2,0 GVE/ha kam eine Düngebeschränkung von 150 kg N/ha und eine diesbezügliche Aufzeichnungsverpflichtung dazu. Die Grenze für den maximalen Anteil Getreide und Mais der Ackerflächen wurde auf 75 % gesenkt und der Anteil der flächenstärksten Ackerkultur auf 66 % beschränkt. Erstmals wurde die Anlage von Biodiversitätsflächen auf Acker zur Verpflichtung und es mussten zumindest 2 % Biodiversitätsflächen angelegt werden. Für maximal 5 % wurde eine Prämie gewährt. Im Grünland wurde die Nutzungsintensität für 5 % der Mähflächen auf zwei Nutzungen beschränkt. Des Weiteren gab es die Verpflichtung zu schlagbezogenen Düngeaufzeichnungen und zu Spritzgeräteuntersuchungen, die aber in der Folgeperiode aufgrund einer erhöhten gesetzlichen Baseline wieder entfallen.

Das ÖPUL 2015 brachte zwar nur eine geringe Namensanpassung auf „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“, aber dafür deutliche inhaltliche Änderungen. Einige Auflagen wie Dünger- und GVE-Begrenzung wurden gestrichen und dafür die Vorgaben betreffend Fruchtfolge und Biodiversität weiterentwickelt. Erstmals wurde eine verpflichtende Weiterbildung verankert und die Mindestgrenze für Biodiversitätsflächen am Acker wurde auf 5 % und die Prämienhöchstgrenze auf 10 % angehoben.

Das aktuelle Agrarumweltprogramm ÖPUL

Das ÖPUL 23 schließlich bringt für die als UBB bekannte Maßnahme erstmals keine Namensänderung, jedoch wesentliche inhaltliche und systematische Änderungen. Landschaftselemente werden jetzt jährlich betrachtet und unterliegen keiner 5-jährigen Erhaltungsverpflichtung mehr, die Abgeltung wird angehoben bzw. eine deutlich höhere Prämie für Streuobst gewährt. Die Untergrenze für Biodiversitätsflächen liegt jetzt bei mind. 7 % der Acker- und gemähten Grünlandflächen und die Vorgaben wurden weiter adaptiert. Im Grünland gibt es mehrere Optionen zur Umsetzung der Biodiversitätsflächen (z. B. verspäteter erster Schnittzeitpunkt, nutzungsfreier Zeitraum, Altgrasstreifen). Die Obergrenze für die größte Ackerkultur wird auf 55 % gesenkt und es werden neben den Heil- und Gewürzpflanzen auch für andere erwünschte Kulturen (wie z.B. Leguminosen) eine zusätzliche Prämie gewährt. Es gibt auch ganz neue Elemente wie die Abgeltung von Mehrnutzungshecken oder die Integration von Monitoringprogrammen (z.B. Monitoring der Großtrappe).

Diese Veränderungen zeigen Verschiebungen in Richtung Biodiversität, verdeutlichen aber auch, dass bestimmte Dinge inzwischen zu „gesetzlichen Voraussetzungen“ geworden sind wie z. B. die Düngeaufzeichnungen oder die Spritzgeräteprüfung. Es zeigte sich aber auch, dass bestimmte Bedingungen kaum kontrollierbar sind wie etwa die kulturbezogenen Düngevorgaben oder nicht sinnvoll sind wie das Ausschließen von Betrieben mit höherem Viehbesatz.

Das ÖPUL 2023 wird mit durchschnittlich 614 Mio. Euro/Jahr ein deutlich höheres Programmvolumen aufweisen, rund 100 Mio. werden dafür aus der 1. Säule in Form der Öko-Regelungen verwendet. Zudem wird ein neues Antragssystem umgesetzt, es wurde ein neues Maßnahmenkonzept für Bio und UBB entwickelt, und es wird neu eine eigene „ergebnisorientierte Maßnahme“ angeboten. Die Anzahl der Möglichkeiten für die Betriebe wurde in Form von optionalen Zuschlägen deutlich erhöht.

Mit dem ÖPUL 2023 steht somit ein geeignetes Instrument für die Abgeltung von Umweltleistungen in den Bereichen Biodiversität, Bodenschutz, Tierwohl und Gewässerschutz zur Verfügung und wird auch einen gewissen Beitrag in den Bereichen Klimaschutz und Luftreinhaltung liefern.

Biologische Wirtschaftsweise als zentraler Bestandteil

In der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 bleibt das österreichische Agrar-Umweltprogramm ÖPUL die wichtigste Förderschiene für Bio-Betriebe. Kernstück ist die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“.

Die Maßnahme wurde in den Bereichen Biodiversität, Anbaudiversifizierung, Grünlanderhaltung sowie Weiterbildung weiterentwickelt, an aktuelle Forderungen angepasst und lässt sich mit zahlreichen anderen ÖPUL-Maßnahmen kombinieren (z. B. Begrünung – Zwischenfrucht oder Immergrün, Tierwohl – Weide und Stallhaltung). Mit Umsetzung des Impulsprogramms für die österreichische Landwirtschaft ab 2024 wurden die ÖPUL-Prämien um 8 % erhöht, davon profitieren auch die Bio-Betriebe.

Zusätzlich wurden ab 2025 weitere Maßnahmen gesetzt, die den Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise attraktiver machen und den Umstieg erleichtern sollen. Dazu zählen unter anderem eine Erhöhung der Bio-Ackerprämie infolge der Absenkung der Kalkulations-Baseline im Bereich GLÖZ 8, eine pauschale Prämie zur Abgeltung betrieblicher Transaktionskosten sowie ein Zuschlag für Kreislaufwirtschaft: Für tierhaltende Betriebe mit einer Dichte von 0,3 bis 1,4 Großvieheinheiten pro Hektar Grünland gibt es einen Zuschlag auf Grünland- und Ackerfutterflächen. Zudem gibt es einen Zuschlag für Ackerfutter für tierhaltende Betriebe (0,3-1,4 GVE/ha) und auch nicht-tierhaltende Betriebe.

Diese Maßnahmen setzen ein klares Signal für mehr Nachhaltigkeit, stärken die biologische Landwirtschaft und unterstützen Landwirtinnen und Landwirte gezielt beim Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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