Anpassungen bei der laufenden Umsetzung der ÖPUL Maßnahmen

© BIO AUSTRIA/Liebentritt

Erfolge bei Maßnahmen Tierwohl Weide, Biologische Wirtschaftsweise, Zwischenfruchtanbau sowie Immergrün

Wie berichtet fordert BIO AUSTRIA im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Programmänderung für das ÖPUL ab 2025 zusätzliche Anreize und technische Vereinfachungen für die biologische Landwirtschaft ein.

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Dabei hat BIO AUSTRIA unter anderem immer wieder auf bestehende Probleme bei den Aufzeichnungsvorgaben in der Maßnahme Tierwohl Weide, sowie auf Probleme durch die Verunkrautung von Biodiversitätsflächen und Begrünungsflächen hingewiesen. Nun zeigen sich erste Erfolge: Das Bundesministerium für Landwirtschaft nimmt nun technische Anpassungen bei den ÖPUL-Maßnahmen Tierwohl Weide, Biologische Wirtschaftsweise, Zwischenfruchtanbau sowie Immergrün bereits im ÖPUL für das Jahr 2024 vor. BIO AUSTRIA begrüßt dies ausdrücklich und drängt auf weitere Verbesserungen mit der bevorstehenden Programmänderung.

Die Anpassungen der laufenden Umsetzung des ÖPUL wurden bereits in die Maßnahmenerläuterungsblätter eingearbeitet und veröffentlicht.

Was ist neu?

Tierwohl Weide

Meldepflichten

Die Meldung von Zu- und Abgängen bei Auftrieb auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden ist ab 2024 vereinfacht worden.

Aufzeichnungspflichten

Ab 2024 können mehrere Feldstücke, welche in einem zusammenhängenden Weidezeitraum von einer Gruppe beweidet werden, zusammengefasst werden.

Alle Details entnehmen sie bitte diesem Dokument:

sowie dem Maßnahmenerläuterungsblatt:

Biologische Wirtschaftsweise

Folgender Absatz wurde in Bezug auf Verunkrautung von Biodiversitätsflächen in das Maßnahmenerläuterungsblatt eingefügt:

Begrünung Zwischenfrucht und Immergrün

Auch in diesen beiden Maßnahmen wurde ein Absatz in Bezug auf Verunkrautung von Biodiversitätsflächen in das Maßnahmenerläuterungsblatt eingefügt: