Beschluss der Delegierten: biotaugliche Enzyme für BIO AUSTRIA Futtermittel

Masthühner im Auslauf
© BIO AUSTRIA

Delegierte beschlossen Anpassung einer Richtlinie

Bei der Delegiertenversammlung am 23. April 2024 wurde ein Richtlinienantrag zur Aufhebung des Verbotes von Enzymen in BIO AUSTRIA Futtermitteln eingebracht und darüber positiv abgestimmt.

Delegierte BIO AUSTRIA Bäuerinnen und -Bauern aus ganz Österreich entscheiden über jene Richtlinien im Bio-Landbau, die über den gesetzlichen Bio-Standard, das sind die EU-Bio-Verordnung (EU-Bio-VO) und die österreichische Richtlinie des Beirats für biologische Produktion, hinausgehen.

Bei der Delegiertenversammlung am 23. April 2024 in St. Pölten wurde die Möglichkeit beantragt, biotaugliche Enzyme in BIO AUSTRIA Futtermitteln einzusetzen.

Hintergrund

Nach der EU-Bio-Verordnung sind Enzyme als Futtermittelzusatz zulässig, sofern sie nicht mit Hilfe von Gentechnik hergestellt wurden.
BIO AUSTRIA hat den Einsatz dieser Zusatzstoffe in Futtermitteln bisher verboten, auch weil es noch keine erfolgreichen, wirksamen Enzyme und daher auch keine Notwendigkeit einer Zulassung gab.

Aufgrund der Vorgabe der 100 % Bio-Fütterung gestaltet sich eine bedarfsgerechte Versorgung von Monogastriern, insbesondere Geflügel, herausfordernd und die effiziente Ausnutzung vorhandener Futtermittel spielt eine immer größere Rolle. Durch den Zusatz von Enzymen wird die Nährstoffverdaulichkeit erhöht und die im Futtermittel enthaltenen Nährstoffe sind besser verfügbar. Die bessere Verdaulichkeit hat eine geringere Stoffwechselbelastung und damit ein höheres Tierwohl zur Folge.

Der Richtlinienantrag wurde mehrheitlich angenommen und wird ab sofort gültig.

Kontakt

  • DI Doris Hofer M.A.

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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