BIO AUSTRIA erreicht: Witterungsbedingte Flexibilität bei Anlage von Biodiversitätsflächen

© BIO AUSTRIA/ Veronika Edler

Liebe BIO AUSTRIA Mitglieder,

BIO AUSTRIA konnte erreichen, dass bei der Frist für die Anlage von Biodiversitäts-Flächen im Rahmen der Bio-Maßnahme laut ÖPUL 2023 eine witterungsbedingte Flexibilität eingeräumt wird.

Auf Grund der aktuellen Witterungsverhältnisse war absehbar, dass in einigen Regionen die Einhaltung der Anlagefrist mit 15 Mai nicht möglich bzw. sinnvoll ist, da die Böden kaum abtrocknen konnten und ein Befahren kontraproduktiv wäre.

BIO AUSTRIA hat sich daher im Bundesministerium für Landwirtschaft (BML) dafür eingesetzt, den Betrieben aufgrund der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse eine Nachfrist zur Anlage der Biodiversitäts-Flächen zu ermöglichen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Betriebe keine Sanktionen zu befürchten haben, wenn die Biodiversitäts-Flächen gemäß der guten landwirtschaftlichen Praxis erst nach dem 15. Mai angelegt werden können.

Nachdem das Anliegen in einer ersten Reaktion noch abgelehnt wurde hat das BML inzwischen eingelenkt und folgendes mitgeteilt:

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Regenfälle bzw. schwierigen Bearbeitbarkeit der Böden auf denen Biodiversitätsflächen angelegt werden sollen, wurde ein Schreiben an die AMA übermittelt im dem ersucht wird die besonderen Bewirtschaftungsverhältnisse im heurigen Frühjahr entsprechend zu berücksichtigen. Konkret wird die gleiche Regelung wie bei der Immergrün und Mulch/Direktsaat angewendet, d. h. es wird bei geringfügiger Überschreitung der Anlagefrist zum 15.05. keine Beanstandung im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle ausgesprochen, sofern eine vorausschauenden Bewirtschaftung glaubhaft gemacht werden kann und die Bewirtschaftungsmaßnahme zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt wurde bzw. wird. Entsprechende Belege (z.B. Fotos) sind am Betrieb aufzubewahren bzw. durch Wetterdaten glaubhaft zu machen.

Was ist zu tun, wenn mein Betrieb betroffen ist?


BIO AUSTRIA empfiehlt betroffenen Betrieben daher die Bodensituation bzw. Witterungsverhältnisse zu dokumentieren für den Fall, dass die Biodiversitätsflächen nicht bis zum 15. Mai angelegt werden können und die Anlage frühestmöglich nachzuholen.