Delegiertenversammlung: Richtlinie für Düngung im Grünland angepasst

© BIO AUSTRIA / Mona Marthe

Bei der Delegiertenversammlung am 23. November 2023 wurde eine Erweiterung von für BIO AUSTRIA Betriebe zulässigen organischen Düngemitteln konventioneller Herkunft für das Grünland beschlossen.


Im Auftrag des BIO AUSTRIA Bundesvorstandes wurde im Frühjahr 2023 eine Arbeitsgruppe zum Thema Nährstoffversorgung im Grünland installiert. In dieser waren Praktiker, Berater und das Bio-Institut Raumberg-Gumpenstein vertreten.

Der Hintergrund: Für das Grünland waren bisher ausschließlich Düngemittel konventioneller Herkunft wie Mist von Raufutterverzehrern (Rinder-, Pferde-, Schaf- und Ziegenmist), Kompost und Agrogasgülle zulässig. Alle anderen für BIO AUSTRIA Betriebe zulässigen organischen, stickstoffhaltigen Düngemittel konventioneller Herkunft (Handelsdünger laut Betriebsmittelkatalog) konnten von Grünlandbetrieben bisher nicht eingesetzt werden.

Seit 2015 werden alle stickstoffhaltigen Düngemittel konventioneller Herkunft mit dem BIO AUSTRIA Bewertungsschlüssel bewertet, wodurch die Auswahl zulässiger Düngemittel für BIO AUSTRIA Betriebe gegenüber EU-Bio-Betrieben stark eingeschränkt ist, siehe Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in d.g.F. Die bisher geltende zusätzliche Einschränkung für das Grünland war aus heutiger Sicht daher nicht mehr nachvollziehbar, insbesondere da es für keine weitere Produktionsrichtung (Acker, Kräuter, Gemüse, Obst und Wein) eine derartige Einschränkung gibt. Die Änderung des Richtlinienpunktes trägt zu einer Vereinfachung und zu einer Harmonisierung der BIO AUSTRIA Düngemittelrichtlinie bei.

Aktuell gültig

  • Beim Zugang organischer Dünger konventioneller Herkunft ist die Menge so zu bemessen, dass die Gesamtstickstoffmenge ab Lager von 170 kg pro Haktar landwirtschaftliche Nutzfläche und Jahr – den hofeigenen Dünger miteingeschlossen – nicht überschritten wird. Die genehmigbare Menge wird je nach Kultur pro Hektar düngewürdige Fläche und Jahr berechnet.
  • Berechnungsbasis ist der jahreswirksame Stickstoff (Njw) gemäß Aktionsprogramm Nitrat i. d. g. F. siehe Njw-Rechner unter www.bio-austria.at/duengung.
  • Die maximal erlaubte Menge bei einzelnen Kulturen im Grünland: 25 kg Njw pro Hektar und Jahr

Service

Bei Fragen zur Düngung im Grünland stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater in den Landesverbänden zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zur Richtlinie oder zur Bewertung der einzelnen Düngemittel haben, wenden Sie sich an:

  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
    Profil anzeigen

Tipp

Eine Produktliste der erlaubten Düngemittel mit Bezugsquellen finden Sie im aktuellen Betriebsmittelkatalog oder unter www.infoxgen.com

Der exakte Bewertungsschlüssel ist für BIO AUSTRIA Betriebe im Login-Bereich www.bio-austria.at/bewertungsschluessel ersichtlich.