Rechtsgutachten zur Weide von BIO AUSTRIA

©Raumberg-Gumpenstein

BIO AUSTRIA hat im März 2020 ein Rechtsgutachten eingeholt, das sich mit der Auslegung der Weide-Vorgaben im Rahmen der EU-Bio-Verordnung beschäftigt. Der Fokus liegt dabei auf der Auslegung der „Umstände“, die bei der Umsetzung der Weide-Vorgaben berücksichtigt werden können. Mit diesem Rechtsgutachten soll ein konstruktiver Beitrag zur Lösungsfindung im laufenden Verhandlungsprozess über die Ausgestaltung der Vorgaben zur Weidehaltung geleistet werden.

Das Gutachten bringt einen Mehrwert für die aktuelle Diskussion zu den Weide-Vorgaben ab 2021, da die Auslegung der „Umstände“ laut Bio-Verordnung dabei eine zentrale Rolle spielt.

Kernaussagen des Rechtsgutachtens:

  • Das Gutachten zeigt auf, dass in der EU-Bio-Verordnung keine absolute (ausnahmslose) Weidepflicht normiert ist.
  • Der Gutachter ist der Ansicht, dass bei der Auslegung der Weidevorgaben deutlich mehr Umstände berücksichtigt werden können, als nur temporäre Boden- und Witterungsbedingungen.
  • Dem Gutachten zufolge ist es rechtlich möglich, bei der Frage, in welchem Ausmaß Pflanzenfresser Zugang zu Weiden haben müssen, auch „regionale/geographische und strukturelle Merkmale der Landwirtschaftsbetriebe“ zu berücksichtigen.

„Das Rechtsgutachten untermauert die Forderung von BIO AUSTRIA nach Weidevorgaben, welche individuelle betriebliche Möglichkeiten mitberücksichtigen, insbesondere jene Umstände, die sich aus den örtlichen Verhältnissen ergeben“.

Unabhängig davon gilt weiterhin der Hinweis von BIO AUSTRIA, dass sich betroffene Betriebe intensiv mit der Frage beschäftigen müssen, wie und wo Tiere künftig geweidet werden können. Ein entsprechender Weideplan ist bis Ende Juni auszuarbeiten und bei der Kontrolle vorzuweisen.