Vorgabe für NH3-Emissions-Reduktion ohne größere Anstrengung unerreichbar!

Veröffentlicht am 10. November 2025
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Appell um zusätzliche Teilnahme – andernfalls wird aus Freiwilligkeit Zwang.

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern reduziert die Ammoniakverluste, steigert die Stickstoffeffizienz und erzielt die höchste Futterqualität. Darüber hinaus werden durch die nachweislich geringere Geruchsbelästigung bei der Gülleausbringung die Nachbarschaftskonflikte erheblich reduziert.

Biolandbau – Kreisläufe schließen heißt Verluste vermeiden

Da im Biolandbau vor allem die Kreislaufwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil der Produktion ist, muss dieser so verlustarm wie möglich ausgestaltet werden. Zusätzlich geht die Rinderhaltung und der Stallbau auch in der biologischen Bewirtschaftung in den letzten Jahren immer mehr in Richtung Flüssigmistsysteme (=> Gülle). Aber auch in Mist – Jauche Systemen muss sorgfältig mit den anfallenden Düngern umgegangen werden.
Im Hinblick auf den oftmals geringeren Tierbesatz und den daraus folgenden Nährstoffdefiziten muss auf einen höchstmöglich effizienten Einsatz der betriebseigenen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche und Festmist) geachtet werden. Diese Effizienz erreicht man durch ein gut durchdachtes Management. Vom Stall, über die Lagerung bis hin zur Ausbringung.

Der meiste Ammoniak geht bei der Gülleausbringung verloren!

Daraus folgt, dass der größte Hebel zum Verhindern des Stickstoffverlusts in der bodennahen streifenförmigen Ausbringung liegt. Innerhalb der Wirtschaftsdüngerkette „Stall – Lager – Ausbringung“ gehen allein bei der Ausbringung 45% des Ammonium-Stickstoffs durch die Abgasung verloren.
Die Grundsätze der effektiven Gülleausbringung im Grünland müssen dabei natürlich auch eingehalten werden:

  • Kühle/feuchte Witterung
    • Ideal unmittelbar vor Regen
  • Bewölktes Wetter
  • Windstill
  • Im Sommer: Ausbringung in den Abend- bzw. Nachtstunden
  • Aufnahmefähiger Boden
    • Sperrfristen beachten!
  • Fließfähige dünne Gülle

Dünne und fließfähige Gülle ist die Voraussetzung für die bodennahe Ausbringung

Da die Rindergülle in einer zu dicken Konsistenz anfällt, eine hohe Verdünnung (mindestens 1:1) mit Wasser bei vielen Betrieben nicht möglich ist (Feld-Hof-Entfernung, Wasserverfügbarkeit, …), hat sich die Gülleseparierung als weiterer notwendiger Lösungsansatz ausgehend von der Praxis herauskristallisiert. Denn eine möglichst dünne Gülle ist die Voraussetzung, dass diese schnell in den Boden einsickern und wirksam werden kann, dass die bodennahe streifenförmige Ausbringung störungsfrei funktioniert und dabei die Futterverschmutzung minimiert wird.

Von Ammoniak zu Feinstaub – Thema der Gesundheit

Landwirtschaft ist der Hauptverursacher der Ammoniak-Emissionen

Ammoniak (NH3) entsteht hauptsächlich beim Abbau von organischem und mineralischem Dünger. Dementsprechend ist die Landwirtschaft Hauptquelle der Ammoniakemissionen. NH3 ist primär für die Bildung versauernder und eutrophierender Schadstoffe und für die Bildung sekundärer Partikel (Feinstaub) verantwortlich.
Die als Feinstaub (PM10) bezeichnete Staubfraktion enthält 50% der Teilchen mit einem Durchmesser von 10 µm. Partikel dieser Größe können über den Kehlkopf hinaus bis tief in die Lunge gelangen. Sie sind daher besonders gesundheitsschädlich. Sie sind maximal so groß wie Zellen und können daher mit freiem Auge nicht gesehen werden.

Bei rechtlicher Verpflichtung – keine ÖPUL-Abgeltung mehr

Sollte das Evaluierungsergebnis aufgrund zu geringer Umsetzung, das heißt bei zu geringer freiwilliger Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme ergeben, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennah streifenförmigen Ausbringung wie zum Beispiel in der Schweiz oder in Deutschland zur Zielerreichung notwendig ist, dann können diese kostenintensiven Maßnahmen nicht mehr über das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden.

Appell zur Teilnahme

Daher wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch heuer – also im Jahr 2025 – die Weichen zu stellen (Einzelinvestitionen, Gemeinschaftslösungen, Kooperationen, Maschinenring, Lohnunternehmer, …) und in die ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und/oder Gülleseparierung“ bis Ende 2025 einzusteigen. „Am 32. Dezember 2025 ist es zu spät!“ Denn nur Betriebe mit Teilnahme an der Maßnahme können im Evaluierungsjahr 2026 in der Entscheidung „Freiwilligkeit oder Zwang“ ihren wichtigen Beitrag leisten.

Spannende Infos rund ums Thema Gülleausbringung und Ammoniakreduktion auf LK online Vorgabe für NH3-Emissions-Reduktion ohne größere Anstrengung unerreichbar! | Landwirtschaftskammer Oberösterreich, im aktuellen Boden.Wasser.Schutz-Blatt der Boden.Wasser.Schutz.Beratung und der
Broschüre „Bodennahe Gülleausbringung“

Quelle:

Vorgabe für NH3-Emissions-Reduktion ohne größere Anstrengung unerreichbar! Autor Franz Xaver Hölzl, BWSB, LK OÖ;  Zusammgefasst von Bernhard Ottensamer LK OÖ, Ref. Biolandbau