Wir sind unser eigener Markt – Zertifizierungsverfahren soll BIO AUSTRIA Standard absichern

Durch den boomenden Bio-Markt sind in den letzten Jahren die Produktion und Vertriebsstrukturen von Bio-Futtermitteln stark gewachsen. Der gesetzliche Mindeststandard bietet teilweise nicht ausreichend Sicherheit in Bezug auf eine Verschleppung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beziehungsweise bei Vermischung mit konventioneller Ware. Die Bedeutung biologischer Produkte ist uns Bio-Bauern sehr wohl bekannt. Neben dem Herstellungsprozess stellt auch die Herkunft ein wichtiges Kriterium dar, wobei unter Herkunft nicht nur eine Region, sondern auch eine bestimmte Prozessqualität, ein Standard zu verstehen ist – der BIO AUSTRIA Standard.

Mit Juni 2017 sind BIO AUSTRIA Betriebe aufgefordert, ausschließlich BIO AUSTRIA Futter am Betrieb einzusetzen. Neben den eigenen Betriebsmitteln dürfen zudem Einzelkomponenten von anderen Mitgliedsbetrieben oder von BIO AUSTRIA zugelassenes Fertigfutter bei einem Händler zugekauft werden. EU-Bio-Ware aus Österreich (vormals Codex-Ware) muss vor dem  Zukauf, ähnlich wie beim Import von ausländischer Ware, ein sogenanntes Zulassungsverfahren durchlaufen. Dieses Prozedere gibt es schon seit längerem im Handel, ist auch ein wichtiger Aspekt für die gegenseitige Anerkennung mit Bioland und Bio Suisse und gilt nun auch für den Handel von Bauer zu Bauer.

Der BIO AUSTRIA-Qualitätsstandard für Ackerfrüchte und Futtermittel hat das Ziel, Transparenz und Sicherheit in den Bio-Futtermittelmarkt zu bringen. Der gesamte Warenfluss zwischen Futtermittelproduzenten, Bio-Landwirten und Handel inklusive der Mengenbewegungen, dem Versorgungsgrad, der Preisgestaltung und Qualitätsüberprüfungen kann somit für alle Beteiligen transparent gestaltet und dargestellt werden. Weiters sollen mittels der neuen Richtlinie einheitlichen Bio-Standards am Markt etabliert werden, was allen Beteiligten Vorteile bringen sollte. Angestrebt wird, dass der BIO AUSTRIA Standard für alle Aufkäufer als einheitliche höherwertige Futterware dient und damit von allen Vermarktungsschienen gleichermaßen nachgefragt wird. Dadurch bräuchten die Lagerhalter die einzelnen Bio-Partien nicht mehr trennen, was die Lagerkosten erheblich senken würde. Für den Bauern hieße das, dass für unterschiedliche Standards das gleiche Futtermittel eingesetzt werden kann. Die neue Richtlinie ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung.