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EU-Bio-Logo Pflicht ab 1. Juli 2012

Die Übergangsregelung zur neuen Kennzeichnung von Bio-Produkten läuft mit 1.7.2012 aus. Bereits seit 1. Juli 2010 ist das neue EU-Bio-Logo für alle verpackten BIO Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt werden, verbindlich vorgeschrieben.

Die Etikettierung soll so bald wie möglich an die neuen Vorschriften angepasst werden.

Ebenfalls geändert wurde der Kontrollstellencode der Kontrollstellen.

mehr lesen... Zum Beratungsblatt Kennzeichnung

Alle Bio-Produkte, wie z.B. Bio-Marmelade, Bio-Dinkel oder Bio-Brot, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 % aus Bio-Landwirtschaft stammen, müssen bei der Kennzeichnung ab dem 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet sein. Maximal fünf Gewichtsprozent können bei diesen Produkten aus konventioneller Landwirtschaft stammen, wenn sie im Betriebsmittelkatalog im Kapitel I Verarbeitungsrichtlinien für die bäuerliche Direktvermarktung, Punkt 2.1 gelistet sind, wie z.B. GVO-freie Gelatine oder Fruchtzucker.

EU-Bio-Logo: In speziellen Fällen kann die Farbe variieren, wie z.B. die Farbenkombination schwarz/weiß. Das Logo muss mindestens 9 mm hoch und 13,5 mm breit sein. Für sehr kleine Verpackungen darf die Höhe auf 6 mm verringert werden.

Wenn das EU-Bio-Logo verwendet wird, müssen sich im gleichen Sichtfeld der Kontrollstellencode (Vorsicht! Neuer Code!) und die Herkunftsbezeichnung befinden. Die Herkunftsbezeichnung muss unmittelbar unter der Codenummer angeordnet sein.

Bei der Kennzeichnung der Herkunft gibt es folgende Möglichkeiten:

  • „EU-Landwirtschaft“
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „Österreichische Landwirtschaft“: Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.

Zutaten, die zu weniger als 2 Gewichtsprozent im Produkt enthalten sind, können bei der Herkunftsangabe unberücksichtigt bleiben.

Bei folgenden Produkten darf das neue EU-Bio-Logo nicht verwendet werden:

  • Umstellungsprodukte: diese bestehen nur aus einer einzigen pflanzlichen Zutat, wie z.B. Dinkel oder Äpfel und müssen mit der Pflichtbezeichnung „Erzeugnis aus der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft“ gekennzeichnet werden. Bei tierischen Produkten, z.B. Eier, Fleisch oder Honig, ist ein Umstellungshinweis nicht erlaubt.
  • Bei Produkten mit einer Hauptzutat aus Jagd (kein Gehegewild!) oder Fischerei (nur Wildfang!), darf der Bio-Hinweis nur bei der Bio-Zutat in der Sachbezeichnung angeführt werden, z.B. Hirschwurst mit Bio-Schweinefleisch, nicht jedoch Bio-Hirschwurst. Alle anderen landwirtschaftlichen Zutaten müssen Bio sein.

Übergangsfristen:

  • Produkte, die vor dem 1. Juli 2010 gemäß EU-Bio-Verordnung produziert, verpackt und gekennzeichnet wurden, können so lange verkauft werden, bis die Vorräte aufgebraucht sind.
  • Verpackungsmaterial, das den Vorschriften der EU-Bio-Verordnung genügt, darf bis zum 1. Juli 2012 aufgebraucht werden.

EU BIO LOGO kombiniert mit BIO AUSTRIA LOGO
mehr lesen... Logos zum Download (nur für BIO AUSTRIA - Mitglieder)

Änderung der Kontrollstellencodes
Bei allen Bio-Produkten und Umstellungsware muss der Kontrollstellencode verwendet werden. Dieser Code wurde geändert! Bitte verwenden Sie nun folgende Kontrollstellencodes:

Austria Bio Garantie GmbH
AT-BIO-301 (alt AT-N-01-BIO)
Königsbrunnerstrasse 8
A-2202 Enzersfeld

BIOS - Biokontrollservice Österreich
AT-BIO-401 (alt AT-O-01-BIO)
Feyregg 39
A-4552 Wartberg/Krems

LACON GmbH
AT-BIO-402 (alt AT-O-02-BIO )
Linzerstrasse 2
A-4150 Rohrbach

Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH
AT-BIO-501 (alt AT-S-01-BIO )
Maria-Cebotari-Strasse 3
A- 5020 Salzburg

Kontrollservice BIKO Tirol
AT-BIO-701 (alt AT-T-01-BIO)
Wilhelm - Greil - Straße 9
A-6020 Innsbruck

SGS Austria Controll-Co. GesmbH
AT-BIO-902 (alt AT-W-02-BIO )
Diefenbachgasse 35
A-1150 Wien

Fragen und Antworten
Ist bei der Sachbezeichnung der Zusatztext „aus biologischem Anbau“ verpflichtend?
Nein, dieser Zusatztext ist nicht mehr verpflichtend. Generell ist ein Hinweis auf „Bio“ in der Verkehrsbezeichnung ausreichend. In der Zutatenliste müssen die biologischen Zutaten jedoch weiterhin als solche gekennzeichnet werden. Empfohlen wird die Einzelkennzeichnung mit „* aus biologischer Landwirtschaft“.

Das EU-Bio-Logo kann in allen grafischen Formaten heruntergeladen werden.
mehr lesen... Zum EU-Bio-Logo

Wenn das BIO AUSTRIA-Markenzeichen verwendet wird, so darf beim EU-Bio-Logo ebenfalls dieser Grünton verwendet werden.

EU-Bio-Logo im BIO AUSTRIA GRÜN

Logo zum Download:

Rückfragehinweis:
Doris Hofer
T 0732/654884-262
E doris.hofer@bio-austria.at

Downloads


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