EU-Bio-Logo Pflicht ab 1. Juli 2012Die Übergangsregelung zur neuen Kennzeichnung von Bio-Produkten läuft mit 1.7.2012 aus. Bereits seit 1. Juli 2010 ist das neue EU-Bio-Logo für alle verpackten BIO Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt werden, verbindlich vorgeschrieben. Die Etikettierung soll so bald wie möglich an die neuen Vorschriften angepasst werden. Ebenfalls geändert wurde der Kontrollstellencode der Kontrollstellen.
Alle Bio-Produkte, wie z.B. Bio-Marmelade, Bio-Dinkel oder Bio-Brot, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 % aus Bio-Landwirtschaft stammen, müssen bei der Kennzeichnung ab dem 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet sein. Maximal fünf Gewichtsprozent können bei diesen Produkten aus konventioneller Landwirtschaft stammen, wenn sie im Betriebsmittelkatalog im Kapitel I Verarbeitungsrichtlinien für die bäuerliche Direktvermarktung, Punkt 2.1 gelistet sind, wie z.B. GVO-freie Gelatine oder Fruchtzucker.
EU-Bio-Logo: In speziellen Fällen kann die Farbe variieren, wie z.B. die Farbenkombination schwarz/weiß. Das Logo muss mindestens 9 mm hoch und 13,5 mm breit sein. Für sehr kleine Verpackungen darf die Höhe auf 6 mm verringert werden. Wenn das EU-Bio-Logo verwendet wird, müssen sich im gleichen Sichtfeld der Kontrollstellencode (Vorsicht! Neuer Code!) und die Herkunftsbezeichnung befinden. Die Herkunftsbezeichnung muss unmittelbar unter der Codenummer angeordnet sein. Bei der Kennzeichnung der Herkunft gibt es folgende Möglichkeiten:
Zutaten, die zu weniger als 2 Gewichtsprozent im Produkt enthalten sind, können bei der Herkunftsangabe unberücksichtigt bleiben. Bei folgenden Produkten darf das neue EU-Bio-Logo nicht verwendet werden:
Übergangsfristen:
EU BIO LOGO kombiniert mit BIO AUSTRIA LOGO
Änderung der Kontrollstellencodes
Austria Bio Garantie GmbH
BIOS - Biokontrollservice Österreich
LACON GmbH
Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH
Kontrollservice BIKO Tirol
SGS Austria Controll-Co. GesmbH
Fragen und Antworten
Das EU-Bio-Logo kann in allen grafischen Formaten heruntergeladen werden.
Wenn das BIO AUSTRIA-Markenzeichen verwendet wird, so darf beim EU-Bio-Logo ebenfalls dieser Grünton verwendet werden.
Rückfragehinweis:
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