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Die betriebsbezogene Genehmigung für bestimmte Tiereingriffe gilt generell nur drei Kalenderjahre. Im Jahr 2023 erteilte Genehmigungen laufen somit Ende 2025 aus.
Wenn bestimmte Eingriffe wie Enthornungen weiterhin am Betrieb durchgeführt werden sollen, ist eine neuerliche Beantragung aber spätestens vor dem ersten Eingriff im Jahr 2026 erforderlich.
Eine Neu-Beantragung ist voraussichtlich ab November möglich.
Was ist zu beachten?
Laut EU-Bio-Verordnung dürfen Eingriffe bei Nutztieren am Bio-Betrieb nicht routinemäßig durchgeführt werden sondern nur nach behördlicher Ausnahmegenehmigung für den jeweiligen Betrieb unter Angabe zwingender Gründe (Hygienebedingungen, Sicherheit, Gesundheits-Verbesserung) vorgenommen werden.
Folgende Eingriffe können für die Dauer von drei Kalenderjahren genehmigt werden:
Zerstören der Hornanlage bei Kälbern bis zum Alter von 8 Wochen Bis zu einem Alter von sechs Wochen ist der Eingriff durch eine sachkundige Person vorzunehmen; ist das Kalb zwischen sechs und acht Wochen alt, muss der Eingriff von einem_r Tierärzt_in vorgenommen werden.
Zerstören der Hornanlage bei weiblichen Kitzen Dieser Eingriff ist bis zu einem Alter von vier Wochen möglich und muss durch eine_n Tierärzt_in durchgeführt werden.
Kupieren des Schwanzes bei weiblichen Lämmern Dies ist bis zu einem Alter von sieben Tagen durch eine sachkundige Person vorzunehmen.
Die Gültigkeit einer betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigung ist mit 3 Kalenderjahren begrenzt. Somit müssen Antragsteller_innen aus dem Jahr 2023 die Genehmigung ab 1.1.2026 erneuern – jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2026 ein neuer Antrag im VIS gestellt werden. Einen Zugang zum VIS-Portal hat jede/r tierhaltende/r Landwirt/in im vom VIS zugesendet bekommen: Verbraucherinformationssystem VIS.
Es ist zu beachten, dass die Enthornung bei über 6 Wochen alten Tieren nur von vom Tierarzt durchgeführt werden darf.
Bio-Berater:innen unterstützen Sie gerne!
Die Antragstellung im VIS-System ist grundsätzlich sehr benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet. Sie kann also von zu Hause durchgeführt werden.
Die BIO AUSTRIA Landesverbände und die Landwirtschaftskammern unterstützen Sie bei der Antragstellung. Es wurden dafür Servicestellen eingerichtet. Die Mitarbeiter:innen beantworten gerne offene Fragen und helfen bei der Antragstellung.