Europaparlament muss jetzt handeln!
Die Abgeordneten zum Europaparlament werden in Kürze darüber abstimmen, welche Vorschriften in Zukunft für neue Gentechniken gelten sollen. Im aktuell vorliegenden Kompromissvorschlag ist weder eine Kennzeichnungspflicht, noch ein Schutz vor Pflanzen-Patenten vorgesehen.
Was muss jetzt passieren, um Wahlfreiheit und Ernährungssicherheit doch noch abzusichern?
Es war eine große Errungenschaft, als im Jahr 2001 nach langen Verhandlungen eine Gentechnik-Gesetzgebung für die Europäische Union etabliert wurde. Seither müssen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eine Risikoprüfung durchlaufen, bevor sie angebaut und vermarktet werden dürfen. Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sind verpflichtend vorgeschrieben und bilden die Grundlage für Unternehmen und Konsumenten, auf Gentechnik zu verzichten. Später wurde unter starker Beteiligung Österreichs noch das Recht auf nationale Anbauverbote erkämpft, auch um Gentechnik-freie Landwirtschaft vor Kontamination zu schützen.
Rechtsrahmen wankt
Doch dieser bewährte Rechtsrahmen gerät ins Wanken. Auf Vorschlag der EU-Kommission sollen Pflanzen, die mit neuen Gentechniken (NGT) manipuliert wurden, großteils von diesen Vorschriften ausgenommen werden. Im Dezember haben schließlich die Verhandler von Europaparlament und Rat der Mitgliedstaaten einen Kompromissvorschlag auf den Tisch gelegt. Was steht drinnen ? Inakzeptabel wenig!
Das Europaparlament hatte am ursprünglichen Vorschlag kritisiert, dass nur auf dem Saatgut gekennzeichnet werden soll, ob NGT eingesetzt wurde. Das bedeutet, dass Bauern und Unternehmen in der Wertschöpfungskette auf sich alleine gestellt wären, wenn sie auf den Einsatz von Gentechnik verzichten wollen. Man könnte sich weder auf eine gesetzlich vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit verlassen, noch würden
Nachweismethoden zur Verfügung gestellt. Folglich hat das Europaparlament mehrheitlich eine Kennzeichnung und damit auch eine Rückverfolgbarkeit bis
zum Endprodukt im Regal gefordert. Im aktuell vorliegenden Kompromissvorschlag ist davon nichts zu finden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Patente:
Über den Einsatz neuer Gentechniken können Patente auf Pflanzen erwirkt
werden, die sich auch auf Pflanzeneigenschaften erstrecken, die natürlich
vorkommen.
Damit wird der Zugang zu genetischenRessourcen für Bauern und Züchter blockiert und Innovation gehemmt. Das Europaparlament hatte daher gefordert,dass solche Patente ausgeschlossen werden. Der vorgelegte Kompromissvorschlag sieht nur „weiche“ Maßnahmenwie einen Verhaltenscodex vor, aber keinen definitiven Ausschluss derartiger Pflanzen-Patente.
Entscheidung noch offen
Doch noch ist eine endgültige Entscheidung nicht gefallen ! Auch wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten den Kompromissvorschlag bereits gebilligt hat, so muss das Europaparlament auch noch darüber abstimmen. BIO AUSTRIA fordert die Abgeordneten des Europaparlaments eindringlich auf, den vorliegenden Kompromissvorschlag abzulehnen und auf seinen ursprünglichen Forderungen zu beharren. Dazu müssen Änderungsanträge eingebracht werden, die die verpflichtende Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie einen Ausschluss von NGT und Pflanzenpatenten einfordern.
Derzeit wird die Diskussion im Plenum des Europaparlaments für März erwartet. BIO AUSTRIA trägt die Forderungen der österreichischen Bio-Landwirtschaft selbstverständlich direkt an die Abgeordneten heran. Zusätzlich planen wir, eine einfache Möglichkeit für Biobäuerinnen und Biobauern anzubieten, um die Anliegen gegenüber den österreichischen Politikern zu bekräftigen. Informationen dazu folgen rechtzeitig gesondert.
„BIO AUSTRIA fordert die Abgeordneten des Europaparlaments eindringlich auf, den vorliegenden Kompromissvorschlag abzulehnen und auf seinen ursprünglichen Forderungen zu beharren.“