Vorarlberg: Aufgrund akuter Trockenheit – Zukauf nichtbiologisches Grundfutter mit Antragstellung möglich
Auf Grund der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse im laufenden Jahr (ausgeprägte Niederschlagsdefizite und anhaltende Trockenheit) im Land Vorarlberg und darüber hinaus sind erhebliche Ertragsausfälle bei der Erzeugung ökologischer Futtermittel eingetreten und eine ausreichende Versorgung der Tiere mit biologischen Futtermitteln scheint derzeit nicht gesichert.
BIO AUSTRIA Vorarlberg hat daher – wie bereits vergangene Woche angekündigt – die Situation in Abstimmung mit Bundesverband, Landesbehörden und einigen Verarbeitungsbetrieben neu bewertet.
Das Land Vorarlberg wird diese außergewöhnliche Situation als Katastrophenfall anerkennen und nach erfolgreicher einzelbetrieblicher Antragstellung konventionelles Grundfutter in gewissem Umfang am Biobetrieb zulassen.
Es ist für Bio-Betriebe nun möglich, im Rahmen der Regelung „Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall“ einen Antrag für den Zukauf von konventionellem Grundfutter zu stellen. Diese regionale Freigabe erfolgt in Abstimmung mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IVb -Gesundheit und Sport mit Stand 13 August 2026.
Auch seitens BIO AUSTRIA Vorarlberg gibt es die Freigabe für Zukauf von nichtbiologischem Grundfutter nach positivem Bescheid.
Wichtig: Art der Grundfuttermittel & Menge
Vor jedem Zukauf ist eine entsprechende Antragstellung notwendig!
Möglichkeiten und Voraussetzungen – konventionelle Grundfuttermittel am Bio-Betrieb
- Diese Inanspruchnahme macht eine Verwendung nichtbiologischer Grundfuttermittel durch Betriebe mit Haltung von Raufutterverzehrern in Vorarlberg innerhalb des Zeitraums 13.08.2026 bis 01.06.2027 möglich.
- Es darf nur das tatsächlich bestehende Futterdefizit und maximal 30 % des Jahresbedarfes an Grundfuttermittel, berechnet auf Basis der Trockenmasse, angesucht und nach erfolgreicher Genehmigung eingekauft werden. Eine Beschränkung auf Jungvieh gibt es in Vorarlberg nicht.
Was wird zugelassen?
- Nichtbiologische Grundfuttermittel (Heu, [Klee-] Grassilage, Klee- und Luzernepellets, Futterstroh, Ganzpflanzensilagen von Getreide-Leguminosengemengen und Grundfutter von Weideflächen) für biologische Tierhaltungsbetriebe.
- Konventioneller Silomais wird derzeit nicht zugelassen. Bitte keine Anträge für konventionellen Silomais stellen – das verzögert nur die rasche Bearbeitung und Abwicklung der „Grundfutteranträge“
Antragstellung:
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular (siehe Download) müssen die Antragsteller an die E-Mail-Adresse oder per Post an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IVb -Gesundheit und Sport, Römerstraße 15, 6900 Bregenz übermitteln.
Bei Fragen steht das Beratungs-Team von BIO AUSTRIA zu Verfügung.
Es besteht auch die Möglichkeit beim Amt der Vorarlberger Landesregierung nachzufragen:
+43 5574 511 24205
Was muss ich zusätzlich beachten?
Bitte unbedingt mit privatrechtliche Standards (Abnehmer / Verarbeiter / Händler) und internationalen Verbandsstandards (Naturland, Bioland, u.a.) abstimmen.
Diese Freigabe wird von den Kontrollstellen, von uns als BIO AUSTRIA und nach erfolgreichem Ansuchen und positivem Bescheid vom Land Vorarlberg anerkannt.
Viele Abnehmer im Land sind gewillt, hier mitzuziehen und große „Bio-Vermarktungsprogramme“ (Zurück zum Ursprung, Ja!Natürlich) spielen bei uns nur eine untergeordnete Rolle.
Dokumentation
Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.
Unterstützung
Bei der Antragstellung steht das Beratungsteam von BIO AUSTRIA Vorarlberg telefonisch zur Verfügung:
BIO AUSTRIA Vorarlberg: 05574 44 777
Manuel Kirisits-Steinparzer:+43 676 842 214 441
Bio-Beratung (aktuell im Urlaub): +43 5574 400 331