Antrag für die Genehmigung der „temporären Anbindehaltung“ bei Rindern muss ab 1.1.2021 gestellt werden

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Eingriffe bei Tieren dürfen nicht „routinemäßig“ durchgeführt werden, so steht es schon in der aktuell gültigen EU-Bio-Verordnung 889/2008. In begründeten Fällen können Eingriffe jedoch von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Daher war bereits seit 1.1.2020 das Ansuchen für die Eingriffe bei Tieren (z.B. Enthornung bei Kälbern, Nasenring beim Zuchtstier, Kupieren des Schwanzes bei Lämmern etc.) zu stellen.
Für die Anbindehaltung gilt ebenfalls, dass diese nur unter bestimmten Gegebenheiten (geografische Lage, strukturelle Zwänge) möglich ist und eine behördliche Genehmigung dafür vorliegen muss. (Die Weidehaltung während der Vegetationszeit und 2x pro Woche Zugang zu Freigelände außerhalb der Weidezeit bleiben notwendige Voraussetzung für die Anbindehaltung.)

Anträge müssen ab 1.1.2021 im Veterinärinformationssystem (VIS) gestellt werden. Das betrifft folgende Bereiche:
· Antrag auf betriebsbezogene Genehmigung für bestimmte Eingriffe
· Antrag auf fallweise Genehmigung für bestimmte Eingriffe
· Antrag auf temporäre Anbindehaltung
Die Länderbehörde (Abteilung 8 Gesundheit beim Amt der Stmk. Landesregierung) bearbeitet die Anträge der steirischen Biobäuerinnen und Biobauern und übermittelt das Ergebnis mittels Bescheid.
Bereits erteilte Genehmigungen für die Eingriffe bei Nutztieren behalten jedenfalls ihre Gültigkeit. Neue Anträge sind ab 2021 ausschließlich über das VIS-System zu stellen.
Aufgefordert sind nun in erster Linie Bio-Betriebe mit Anbindehaltung, die Genehmigung für ihr System zu erhalten.
Jeder Betrieb kann eigenständig die Genehmigung im VIS-System ab 1.1.2021 beantragen. Für den Einstieg bzw. Umgang mit dem System wird es eigene Online-Schulungen geben, die jede/r LandwirtIn besuchen kann.

Genauere Informationen, Schulungsdaten und Kontaktdaten werden zeitnah veröffentlicht. Sobald eine Antragsstellung möglich ist, werden Sie jedenfalls schriftlich informiert.
Sollten Sie vorab schon Fragen haben, erhalten Sie Auskunft über die Bio-Beratungshotline des „Bio Zentrums Steiermark“ unter 0676/842214-407 oder in Ihrer zuständigen Bezirkskammer.

Beratungsteam Bio Zentrum Steiermark