BIO AUSTRIA Fütterungsvorschriften

© BIO AUSTRIA / Veronika Edler

Die Tiere werden grundsätzlich mit hofeigenem, biologischem Futter ernährt. Zugekaufte Futtermittel stammen primär von inländischen BIO AUSTRIAzertifizierten Betrieben.

Beratungsblätter Futtermittel

Welche Futtermittel von BIO AUSTRIA Betrieben eingesetzt werden dürfen, ist in den Beratungsblättern nachzulesen.

BIO AUSTRIA Rinderhalter achten grundsätzlich auf die Weidevorgaben, den Mindestanteil an Raufutter und auf eine maximale Menge an Kraftfuttergaben.

Zulassung von „Nicht BIO AUSTRIA zertifizierten Futtermitteln“

Vor einem Zukauf von Kraftfutter (Getreide, Mais, Körnerleguminosen usw.) von Nicht-BIO AUSTRIAzertifizierten Bio-Betrieben (landwirtschaftliche Erzeuger und/oder Händler) ist das Zulassungsprozedere für Ackerfrüchte von BIO AUSTRIA zu durchlaufen.
Informationen dazu finden Sie hier. 

Regelung für Mischfutter

Als Bio-Mischfuttermittel dürfen nur Futtermittel zugekauft werden, die im österreichischen Betriebsmittelkatalog für den biologischen Landbau gelistet und dort als BIO AUSTRIAzertifiziert ausgewiesen sind. Zufällige und technische unvermeidbar Verunreinigungen mit GVOs werden in BIO AUSTRIAzertifizierten Mischfuttermitteln bis zu einem Grenzwert von maximal 0,1 %
toleriert.

Einsatz von Ergänzungsfuttermitteln

Vor einem Einsatz von Ergänzungsfuttermitteln (Ergänzung der Vitamin-, Mineral- und Wirkstoffversorgung) ist festzustellen, ob die Futtermittel der EU-Bio-VO und den BIO AUSTRIA Richtlinien entsprechen. Sollte ein Produkt eingesetzt werden, das nicht im Betriebsmittelkatalog gelistet ist, ist zuvor die Übereinstimmung mit den Bio-Richtlinien bei der Kontrollstelle abzuklären.
Eine Verschreibung von konventionellen Ergänzungsfuttermitteln durch den Tierarzt ist nicht erlaubt.

Import von Futtermitteln

Vor dem Import von Futtermitteln aus dem Ausland ist ein Ansuchen auf Genehmigung bei BIO AUSTRIA zu stellen. Detaillierte Informationen dazu unter www.bio-austria.at/formulare.