Auslauf für Bio-Geflügel

© Manuel Böhm
©Manuel Böhm

Ein gut strukturierter Geflügelauslauf mit Bäumen, Sträuchern oder Schattenhütten ist nicht nur eine Attraktion für das Federvieh. Für ein gutes Gelingen ist auch einiges zu beachten.
Jede Tierart hat ihre spezifischen Bedürfnisse. Damit die Tiere das gesamte Auslaufgelände gleichmäßig nutzen und die Vegetation geschont wird, sollten diese beachtet werden. So meiden Hühner weite, offene Flächen und halten sich gerne in der Nähe von Bäumen, Sträuchern oder Hütten auf, die ihnen Schutz bieten. Puten hingegen bevorzugen in ihrer natürlichen Umgebung Waldränder mit großen, lichten Wiesen oder Feldern. Sie legen gerne weite Strecken zurück. Enten und Gänse halten sich wiederum in großen Gruppen auf weniger strukturierten Flächen auf.

Schutz geben

Schutz bieten Pflanzen als auch technische Einrichtungen wie überdachte Hütten oder Schattentunnels, wenngleich pflanzliche Elemente zu bevorzugen sind. Jeder Geflügelart ist eine Mindestbeschattungsfläche im Ausmaß von ein Prozent bezogen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestauslauffläche zur Verfügung zu stellen, das heißt bei einer Auslauffläche von einem Hektar sind 100 m2 beschattete Fläche notwendig. Die Schattenfläche muss bei Hühnern auf mindestens zwölf Elemente pro Hektar verteilt sein. Bei Enten und Puten sind drei und bei Gänsen ein Element pro Stalleinheit notwendig.

Erhebung der Fläche

Es werden nur jene schutzgebenden Elemente berücksichtigt, die innerhalb des Auslaufs wurzeln oder aufgestellt werden. Bei technischen Objekten muss die Mindestgrundrissfläche zumindest 0,5 m² betragen. Das Flächenausmaß wird anhand der tatsächlichen geometrischen Grundrissfläche bemessen.
Bäume zählen erst ab einem Kronendurchmesser von zwei Metern als schutzgebende Elemente. Für die Berechnung der Gesamtfläche werden für jeden zählbaren Baum 8 m2 veranschlagt, egal wie groß der tatsächliche Kronendurchmesser ist.
Bei Büschen, Hecken oder Baumgruppen ist die tatsächlich von den Pflanzen eingenommene Fläche anrechenbar, mindestens jedoch 0,5 m2. Die schutzgebenden Elemente sollen sich auf der gesamten Auslauffläche verteilen, daher beträgt der Maximalabstand eines Elements zum nächstgelegenen Element, Stallgebäude beziehungsweise Auslaufflächenrand 30 Meter.
Haltungssysteme, bei denen Auslaufflächen nicht weiter als 20 Meter von den Auslaufklappen des Stallgebäudes entfernt sind, brauchen keine Schutzelemente.

Wenn Geflügelställe zwischen zwei Belegungen geräumt, gereinigt und desinfiziert werden, muss im Grünauslauf eine Ruhezeit von zwei Wochen eingehalten werden, damit sich die Vegetation erholen und nachwachsen kann. Die Ruhezeit ist zu verlängern, sofern kein ordnungsgemäßer Bewuchs vorhanden ist.

Mindestalter

Grundsätzlich muss Bio-Geflügel zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch ab der vollständigen Befiederung Zugang zu Auslaufflächen angeboten werden. Sofern Witterungsbedingungen und Bodenzustand dies erlauben, ist den Tieren daher ab folgendem Alter immer Auslauf anzubieten:

  • Masthühner & Enten: ab dem 29. Lebenstag
  • Legehybridhähne: ab dem 43. Lebenstag
  • Puten und Gänse: ab dem 50. Lebenstag
  • Junghennen/Legehennen: ab der 12. Lebenswoche

Was gilt beim Mehrfachantrag?

Für Betriebe sind vor allem die Themen „Verhinderung der Dauergrünlandwerdung“, „Vermeidung eines Verstoßes gegen das Grünlandumbruchsverbot“ und Vorgaben zu „Landschaftselementen“ zu beachten. Damit eine Auslaufgestaltung keine negativen Konsequenzen nach sich zieht, kontaktieren Sie am besten Ihren zuständigen Berater oder fragen bei der INVEKOS-Hotline der Landwirtschaftskammern nach.

Diese Regelung ist seit 1. Jänner 2019 gültig. Für die Kontrolle bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor: Nachweis über die zur Verfügung stehenden Auslaufflächen, deren zeitliche Nutzung sowie über die entsprechenden Schutzelemente.

Autorin:
DI Doris Hofer BIO AUSTRIA

Tipp!

Mit Sträuchern und Bäumen einen Beitrag zum Naturschutz leisten!
Werden Sträucher und Bäume bewusst ausgewählt, ist dies auch ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz:

  • Verwenden Sie standortangepasste Gehölze, die optimal an die ökologischen Bedingungen unserer Kulturlandschaft angepasst sind.
  • Um blütenbestäubenden Insekten wie Schmetterlingen und Wildbienen über die gesamte Vegetationszeit Nahrung zu bieten, achten Sie auf die Blütezeit. So locken zum Beispiel die Gemeine Haselstaude und Sal-Weide als Frühblüher die ersten Insekten an. In der blütenarmen Hochsommerzeit hingegen bieten der Gemeine Liguster oder der Hartriegel Insektennahrung.
  • Eine Wildobsthecke bietet nicht nur ein reichhaltiges Blütenangebot, sondern auch Früchte für Mensch und Huhn. Eine Hecke könnte aus beispielsweise aus Kornelkirsche, Hasel, Schlehe, Kriecherl oder Himbeere bestehen.
  • Wenn Sie raschwüchsige Pflanzen benötigen, sind Hybridpappel, Birke, Roter Hartriegel oder Weiden eine gute Alternative.

Mehr Tipps zur Bepflanzung des Grünauslaufs finden Sie im BIO AUSTRIABeratungsblatt „Auslaufgestaltung für Geflügel“ auf www.bio-austria.at