Biodiversitäts- und Fruchtfolgerechner für BIO AUSTRIA Betriebe

Veröffentlicht am 18. Februar 2026
© BIO AUSTRIA/Marlene Wolfsteiner

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Häufig gestellte Fragen:

Müssen die Biodiversitäts- und Fruchtfolgeleistungen jährlich erhoben werden?


Nach der erstmaligen Erhebung der Biodiversitäts- und Fruchtfolgeleistungen müssen die Daten in den Rechnern laufend aktuell gehalten werden. BIO AUSTRIA erstellt dazu Berichte auf Basis der verfügbaren Daten und sendet sie an die Betriebe. Die Zustimmung zum E-AMA-Import der MFA-Daten erleichtert die Aktualisierung der Berichte. Der aktualisierte Bericht ist bei einer Kontrolle vorzulegen.

Kann ein bereits online ausgefüllter und gespeicherter Fragebogen noch einmal geändert werden?

Ja, Sie müssen nicht wieder von vorne anfangen, sofern Sie die Dateneingabe gespeichert haben. Wenn Sie in den Online-Rechner einsteigen, wählen Sie die Funktion „letzten ausgefüllten Fragebogen übernehmen“ aus. Sie können Ihre Daten überprüfen, ergänzen und neuerlich abspeichern.

Können die Betriebsdaten aus dem Mehrfachantrag in die Rechner übernommen werden?

Ja, das ist möglich. Die Daten der AMA werden
werden einmal jährlich am 26. Oktober eingespielt. Es muss jedoch vorher der Datenübertragung zugestimmt werden:

Wie werden die Richtlinien kontrolliert?

Im Rahmen der jährlichen BIO AUSTRIA Kontrolle wird abgefragt, ob die Selbstevaluierung Biodiversität und zur Fruchtfolge gemacht wurde. Das führt zu keinen zusätzlichen Kosten für den Betrieb.

Werden meine Daten an Externe weitergegeben?

Nein, die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur intern zur Absicherung der Richtlinie und anonymisiert für Statistiken verwendet.

Werden für die Biodiversitätsmaßnahmen laut ÖPUL 2023 auch Punkte vergeben?

Ja, jede Biodiversitätsleistung laut ÖPUL 2023 ist auch im Rechner abgebildet und wird mit Punkten bewertet.

Was passiert wenn ich die Punkte nicht erreiche?

In diesem Fall kontaktieren Sie die Bio-Beratung in Ihrem Bundesland.

Berater:innen für Ihre Fragen

Fragen rund um die Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität bzw. zum Ausfüllen des Rechners beantworten gerne Ihre BeraterInnen in den Bundesländern.
Die Ansprechpersonen finden Sie hier.