Delegierte beschlossen Richtlinien

© BIO AUSTRIA/Wolfgang Kober

Bei der Delegiertenversammlung am 12. November 2019 wurden drei Richtlinienanträge eingebracht und positiv abgestimmt. Zwei weitere wurden diskutiert.

Delegierte BIO AUSTRIABäuerinnen und -Bauern aus ganz Österreich entscheiden über jene Richtlinien im Bio-Landbau, die über den gesetzlichen Bio-Standard, das sind die EU-Bio-Verordnung (EU-Bio-VO) und die österreichische Richtlinie des Beirats für biologische Produktion, hinausgehen.

Änderung beim Grünauslauf für Legehennen

Die BIO AUSTRIAFachgruppensprecher für Legehennenhaltung brachten diesen Richtlinienantrag ein. Die neue Richtlinie sieht vor, dass der Grünauslauf von bisher 10 m2/Legehenne auf 8 m2/Legehenne reduziert werden kann, wenn ein Außenscharrraum vorhanden ist und die gesetzlich vorgeschriebene Beschattungsfläche im Auslauf verdoppelt wird, das bedeutet von 1 % auf 2 % erhöht wird. Falls diese Bedingungen für die Auslaufverringerung nicht erfüllt werden, sind weiterhin 10 m2 Grünauslauf pro Legehenne vorgeschrieben.
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Mindestauslaufgröße laut EU-Bio-VO 4 m2 beträgt und in der österreichischen Tierhaltungs-Verordnung 8 m2 vorgeschrieben sind. Entscheidend für die Nutzung und positive Wirkung des Grünauslaufs auf die Tiere sind die Gestaltung und Strukturierung sowie das Management des Grünauslaufs.

Diese Richtlinie wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen, sie wird mit 1.1.2020 gültig.

Wichtig: Legehennenhalter, die ihre Eier über Markenprogramme des Lebensmitteleinzelhandels vermarkten, haben deren Vorgaben bezüglich Grünauslauf weiterhin einzuhalten.

Änderung bei der Agrogasgülle

Anlass für diesen Änderungsantrag war, dass die bisherige Regelung für Anlagen mit gemischtem, das heißt biologischen und konventionellen Input, Ende 2019 ausläuft und dass die Agrogasgülle bislang nicht mit dem BIO AUSTRIADünger-Bewertungsschlüssel bewertet wird.
Es war herausfordernd, die Agrogasgülle in das System der Düngebewertung des Verbandes so zu integrieren, dass die Besonderheit dieser berücksichtigt wird. In einer Arbeitsgruppe wurde der komplexe Dünger-Bewertungsschlüssel für die Beurteilung von Agrogasgülle konventioneller Herkunft um zusätzliche Kriterien erweitert.
So werden zukünftig auch der Brennstoffnutzungsgrad beziehungsweise die Energieeffizienz der Anlage sowie der Getreide- und Maisanteil im Substrat bewertet. Je höher der Getreide- beziehungsweise Maisanteil ist, desto mehr Punkte werden abgezogen.

Folgende Vorgaben für einen Zugang von konventioneller Agrogasgülle am BIO AUSTRIABetrieb sind einzuhalten:

  •  Qualitätssichernde Maßnahmen des Anlagenbetreibers werden jährlich angefordert.
  •  Die Inputsubstrate entsprechen der Liste der bei BIO AUSTRIA zulässigen Düngemittel. Das heißt: keine Vergärung von Gülle aus konventioneller Tierhaltung, kein konventioneller Schweine- oder Geflügelmist etc.
  •  Agrogasgülle erreicht bei der Bewertung mindestens 0 Punkte.
  •  Der Leguminosenanteil muss mindestens 20 % beziehungsweise mindestens 15 % in der Hauptfruchtfolge und mindestens 15 % Zwischenfrüchte betragen.
  •  Vor dem Zugang der Agrogasgülle ist ein Düngeransuchen an BIO AUSTRIA zu stellen.
  •  Genehmigt kann beispielsweise für den Acker jene Stickstoffmenge werden, die in Form von Substraten angeliefert wurde, zuzüglich maximal 25 kg Njw pro Hektar und Jahr.

Für die Anlagenbetreiber ändert sich durch die Richtlinie, dass sie zusätzliche Informationen wie den Brennstoffnutzungsgrad ihrer Anlage und das C/N-Verhältnis der Agrogasgülle etc. an BIO AUSTRIA zur Bewertung bekanntzugeben haben.
Die Agrogasgülle wird jährlich bewertet. BIO AUSTRIAMitglieder brauchen an einer Agrogasanlage nicht mehr beteiligt sein und keine Substrate mehr anliefern, um Agrogasgülle ausbringen zu dürfen.
Der Richtlinienantrag wurde mehrheitlich angenommen und wird mit 1.1.2020 gültig.

Ergänzung Richtlinie Pflanzenschutzmittel

Dieser Richtlinienantrag sieht vor, dass der BIO AUSTRIAVorstand für einzelne im Bio-Landbau erlaubte Wirkstoffe beziehungsweise Pflanzenschutzmittel ein Monitoring beschließen kann.
Dazu hat das BIO AUSTRIAMitglied vor dem Einsatz dieses festgelegten Wirkstoffes oder Pflanzenschutzmittels eine Meldung über Einsatzbereich, Einsatzmenge etc. an das BIO AUSTRIABundesverband in Linz zu machen. Dieser Richtlinienantrag wurde mit großer Mehrheit angenommen und wird mit 1.1.2020 gültig.
Nach derzeitigem Ermessen wird der BIO AUSTRIAVorstand in einer seiner nächsten Sitzungen für den Wirkstoff Spinosad ein Monitoring ab 2020 beschließen.

Wir werden dies rechtzeitig in unseren Verbandsmedien und im Bio-Betriebsmittelkatalog kommunizieren und ein Formular zur Meldung zur Verfügung stellen. Für Ende 2020 ist eine erste Evaluierung des Spinosadeinsatzes geplant.

Diskutiert, aber nicht abgestimmt

Fruchtfolge

Eine vielfältige Fruchtfolge ist im Bio-Landbau ein zentraler Hebel für das Nährstoffmanagement, die Pflanzengesundheit und die Bodenfruchtbarkeit. Daher arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Beratern und Bauern an einem Vorschlag, der im Herbst 2020 abgestimmt werden soll.
Folgende Eckpunkte sind in Diskussion:

  • Anzahl der Kulturen
  • Leguminosenanteil
  • Bodenbedeckung
  • Wechsel von Winterungen und Sommerungen
  • ein maximaler Anteil von Blatt- und Halmfrüchten
  • ein Mindestanteil von Biodiversitätsflächen

Die Idee ist, eine variable Gestaltung auf den Betrieben zu ermöglichen, um der Vielfalt der Betriebstypen gerecht zu werden. So könnte beispielsweise festgelegt werden, wie viele der festgelegten Kriterien einzuhalten sind, der Betrieb jedoch auswählen kann, welche für ihn passen.

Biodiversität

Die Bio-Landwirtschaft bringt durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide viele Leistungen für die Biodiversität. Dennoch besteht in einigen Bereichen Verbesserungspotenzial.
Daher möchten wir im Herbst 2020 diesen Punkt als Mindeststandard in unseren Richtlinien verankern.

Basis sind die BIO AUSTRIAMaßnahmenkataloge Biodiversität für Acker, Grünland und Spezialkulturen, die derzeit erarbeitet werden.
Für alle Maßnahmen werden Punkte – je nach Wirkung auf die Biodiversität – vergeben und die Mitglieder können aus den Katalogen jene auswählen, die am besten zu ihrem Betrieb passen. Für den Betrieb soll eine Mindestpunktezahl vorgegeben werden, mit Hilfe eines Online-Tools soll sich jeder Betrieb selbst bewerten können.

Die BIO AUSTRIADelegierten diskutierten die Richtlinienthemen mit großem Engagement und einem hohen Verantwortungsbewusstsein. Die Obfrau Gerti Grabmann bedankte sich für den wertschätzenden Umgang in der Diskussion und die intensive Beteiligung. DI Christa Größ, BIO AUSTRIA Alle Richtlinienbeschlüsse werden in die BIO AUSTRIAProduktionsrichtlinien eingearbeitet, die aktuelle Version finden Sie demnächst hier.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu den neuen Beschlüssen kontaktieren Sie Ihren
Berater im BIO AUSTRIALandesverband

oder

  • DI Doris Hofer M.A.

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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Fragen zur Agrogasgülle

  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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