Delegierte beschlossen Richtlinien

© BIO AUSTRIA/ Veronika Edler

Biodiversität fördern, Fruchtfolge und Einsatz des Absperrgitters im Bienenstock

Biodiversität fördern

In den letzten Jahrzehnten ist ein massiver Rückgang der Biodiversität zu verzeichnen, wie zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen. Die Konsequenzen, die aus dem Rückgang der Biodiversität und dem dadurch bedingten Zusammenbruch ganzer Ökosysteme folgen, sind in ihrer Tragweite kaum vorstellbar. Ob es soweit kommt, liegt an uns als Gesellschaft. Jede und jeder einzelne ist aufgerufen, dieser Entwicklung rasch und entschieden entgegen zu treten.

Erhalt der Artenvielfalt ist Grundsatz

Seit Beginn der Bio-Bewegung ist der Erhalt der Artenvielfalt ein wesentlicher Grundsatz. Durch den Wegfall chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel, durch den Einsatz vielfältiger Fruchtfolgen und durch gezielte Humuswirtschaft sorgt die biologische Landwirtschaft für merklich mehr Vielfalt und Artenreichtum. Zahlreichen Studien zufolge liegen die Artenzahlen der Ackerflora bei biologischer Bewirtschaftung im Mittel um 95 % höher, aber auch Feldvögel, blütenbesuchende Insekten und Regenwürmer sind auf Bio-Flächen deutlich öfter zu finden.

BIO AUSTRIA Betriebe übernehmen Verantwortung

Mit dem Beschluss bei der Delegiertenversammlung Ende April wurde die Förderung der Biodiversität in der Produktionsrichtlinie von BIO AUSTRIA verankert. Damit ist ein Startschuss für die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Förderung der Biodiversiät gefallen.

Der Fokus ist auf Arten gerichtet, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in landwirtschaftlich genutzten Lebensräumen haben oder diese als Nahrungs- oder Teillebensräume benötigen.

Maßnahmenblätter erarbeitet

Es wurden von BIO AUSTRIA gemeinsam mit Birdlife Österreich Maßnahmenblätter entwickelt, in denen Nutzen und Wirksamkeit für Vögel, Heuschrecken, Falter und Amphibien etc. dargestellt werden. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise der Verzicht auf Mähaufbereiter, Mosaiknutzung und Baumwiesen im Grünland, der Anbau von Futterleguminosen, eine späte Stoppelbearbeitung, Ruhezeiten im Ackerland oder auch die Erhaltung von Trockenmauern und das Aufstellen von Nisthilfen u.v.a.m

Biodiversitätsrechner

Mit Hilfe eines Biodiversitätsrechners, das ist ein Online-Tool, werden einerseits die vielfältigen Biodiversitäts-Leistungen, die BIO AUSTRIA Betriebe ohnehin schon erbringen, erfasst und in Form von Punkten sichtbar gemacht. Bei Bedarf können die Betriebe künftig aus einem Bündel an praxistauglichen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität jene auswählen, die für ihre individuelle Situation am geeignetsten erscheinen. Wenn gewünscht, unterstützen die Bio-BeraterInnen die Betriebe im Umgang mit dem Biodiversitätsrechner und bei der Umsetzung der Biodiversitätsmaßnahmen. 200 Biodiversitätspunkte sollen erreicht werden.

Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie Biodiversität

Die Umsetzung dieser Richtlinie beruht auf einer Selbstevaluierung durch die Mitgliedsbetriebe und wird 2022 erstmals mit Hilfe des Biodiversitätsrechners oder mit einem analogen Fragebogen erhoben. In diesem Jahr geht es um das Kennenlernen des Biodiversitätsrechners und um eine persönliche Einschätzung der Bauernfamilie, wo die Stärken der Förderung der Artenvielfalt am Betrieb liegen und wo noch Potenziale schlummern. 2023 beginnt die Umsetzung der neuen GAP-Periode. Nach derzeitigem Verhandlungsstand müssen dann auch Bio-Betriebe Biodiversitätsflächen anlegen. Auch diese Leistungen werden im Rahmen der Selbstevaluierung erfasst und mit Punkten bewertet. BIO AUSTRIA Betriebe erheben 2023 und auch 2024 wieder ihre Biodiversitätsleistungen. Gegen Ende 2024 wird die BIO AUSTRIA Richtlinie „Biodiversität fördern“ evaluiert und nochmals den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt

Fruchtfolge

Fruchtfolge am BIO AUSTRIA Betrieb neu definiert

Die Fruchtfolge ist ein zentraler Hebel für einen langfristigen Erfolg im Bio-Ackerbau. Das Nährstoffmanagement, Unkraut-, Krankheits- und Schädlingsdruck, Bodenentwicklung und Humusaufbau stehen in enger Beziehung zu ihr. Doch wir stellen fest, dass die Integration von Futterleguminosen teilweise auf den Bio-Betrieben vernachlässigt wird und die Anzahl der Anträge für Genehmigung von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA stärker steigt als die Bio-Ackerfläche.

Grundsätze der Fruchtfolge als Eckpunkte

Die Grundüberlegungen bei der Entwicklung dieser Richtlinie waren folgende: die Regelung sollte einfach, aussagekräftig und übersichtlich sein, sie sollte die große Bandbreite der BIO AUSTRIA Betriebe widerspiegeln und keine Ge- und Verbote enthalten. Zudem wurden die Grundsätze der Fruchtfolgegestaltung als Eckpunkte definiert und diese Eckpunkte – analog zur Biodiversitätsrichtlinie – mit Punkten bewertet.

Die Eckpunkte für Fruchtfolgen sind:

  • Anzahl der Kulturen in der Hauptfruchtfolge am Acker
  • Leguminosenanteil
  • Bodenbedeckung im Winter
  • Kurzzeitbegrünung
  • Mischkulturen und Untersaat
  • Anteil an Hackkulturen
  • Biodiversitätsflächen am Acker und
  • Zukauf konventioneller organischer Stickstoffdünger

Bewertung ab dem Jahr 2022

Alle BIO AUSTRIA Betriebe mit mehr als fünf Hektar Ackerland bewerten ihre Fruchtfolgen ab 2022 jährlich mit dem Fruchtfolgerechner oder mit einem Fragebogen. Viele Daten werden bereits aus dem Biodiversitätsrechner übernommen und sind daher nur einmal zu erfassen.

Auch diese Richtlinie wurde – wie die Richtlinie zur Förderung der Biodiversität – bis zum 31.12.2024 befristet beschlossen und wird vor einer erneuten Diskussion der Delegierten evaluiert.

Mindestpunkte Schritt für Schritt erreichen

  • BIO AUSTRIA Ackerbau- und gemischte Betriebe erreichen mindestens 30 Fruchtfolge-Punkte
  • für Betriebe mit einem Feldgemüse- und / oder Kräuteranteil von mehr als 20 Prozent an der Ackerfläche beträgt die Mindestpunkteanzahl 25 Fruchtfolge-Punkte.

Auch für die Umsetzung dieser Richtlinie erhebt jeder BIO AUSTRIA Betrieb auf Basis einer Selbstevaluierung 2022 erstmals seine Fruchtfolge. 2023 sind 80 Prozent der Mindestpunktezahl, d.h. 24 beziehungsweise 20 Punkte (bei Feldgemüse- oder Kräuterbetrieben), zu erreichen. Für 2024 ist der Zielwert 30 beziehungsweise 25 Fruchtfolgepunkte.

Wir empfehlen allen Mitgliedsbetrieben, sich die Online-Rechner für Biodiversität und Fruchtfolge anzuschauen und bei Fragen die Bio-BeraterInnen zu kontaktieren. Diese unterstützen gerne beim Ausfüllen der Rechner sowie bei der Planung und Umsetzung der Biodiversiätsmaßnahmen und der Fruchtfolge.

Absperrgitter im Bienenstock

Der Einsatz eines Absperrgitters im Bienenstock ist nun klar geregelt.
Bisher stand in unserer Richtlinie, dass ein Absperrgitter im Bienenstock nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden darf. Doch die Vorgabe „in Ausnahmefällen“ wurde individuell interpretiert, daher hat eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag zur Präzisierung dieses Richtlinienpunktes vorgelegt.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie am 01.01.2022 darf ein Absperrgitter unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:

  • Zeitlich unbegrenzt, wenn der Brutraum, inklusive Boden, ein Volumen von mindestens 38 Liter umfasst oder
  • ohne vorgegebene Brutraumgröße für maximal ein Monat
    zur Varroabehandlung wie zum Beispiel beim Bannwabenverfahren oder
    zur Königinnenzucht

Für die Absperrung dürfen nur Rundstabgitter aus Metall verwendet werden, bei denen keine Verletzungsgefahr für die Bienen besteht. Rundstabgitter aus Kunststoff dürfen nur bis zu ihrem Verschleiß verwendet werden.

Es ist in allen Fällen darauf zu achten, dass die notwendigen Abstände zwischen Absperrgitter, Waben, Rähmchen und Beutenteilen groß genug sind, damit die Arbeiterinnenbienen ungehindert passieren können. Dieser wissenschaftlich definierte und oft auch als „Bee-Space“ bezeichnete Abstand beträgt 6 – 10 mm.

Alle Richtlinienbeschlüsse sind auch in den BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien nachzulesen

Bei Fragen zu den neuen Richtlinien wenden Sie sich an:

Fragen zur Biodiversität, Fruchtfolge und Absperrgitter

  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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